Diskussion um Mindestlohn: 8,50 Euro als akademisches Problem

Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn? Die Frage sorgt in der Koalition weiter für Streit. Auch die Hochschulrektoren diskutieren nun mit.

Einfache Forderung, schwierige Realisierung. Bild: dpa

BERLIN dpa | Die SPD hat CDU und CSU im Streit um Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn zum Einlenken aufgefordert. „Die Union sollte aufhören, über gemeinsame Entscheidungen zu jammern, sondern zum Mindestlohn stehen“, sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi Spiegel Online. „Der Mindestlohn ist der Ausgangspunkt und die Chance auf eine stabile und faire Entlohnung. Ohne Mindestlohn wird uns der Billiglohnwettbewerb nach unten reißen. Für unsere gesamte Wirtschaft ist das auf Dauer nicht tragfähig.“

Der Bundestag hatte sich am vergangenen Donnerstag zum ersten Mal mit den Plänen von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) befasst. Das Gesetz (pdf) soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde soll dann vom kommenden Januar an für alle ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen gibt es bis 2017 für Branchen mit einem überregional gültigen Tarifvertrag. Prinzipiell ausgenommen sind Pflichtpraktikanten und ehemalige Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate im neuen Job.

In der Union gehen diese Ausnahmeregelungen vielen nicht weit genug. Der Wirtschaftsflügel etwa fordert, Rentner, Praktikanten, studentische Hilfskräfte, Saisonarbeiter und Erntehelfer sowie Zeitungsausträger dauerhaft vom Mindestlohn auszunehmen.

Verdi fordert mehr

Die geplante Besserstellung von Praktikanten in freiwilligen Praktika, die länger als sechs Wochen dauern, wird laut einem Bericht der Welt auch in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „als Problem eingeschätzt“. Das Präsidium will sich nach Angaben eines Sprechers auf seiner nächsten Sitzung am 23. Juni mit dem Thema beschäftigen.

Kritiker befürchten, dass Unternehmen unter diesen Umständen seltener Praktikanten einstellen. Pflichtpraktika sind aber vor allem in geisteswissenschaftlichen Fächern bisher nur selten in der Studienordnung vorgesehen.

Nach dem Willen der Gewerkschaft Verdi soll der Mindestlohn deutlich früher steigen als im Gesetzentwurf vorgesehen – und zwar schon in zwei Jahren. „Wir halten den Plan der Bundesregierung, den gesetzlichen Mindestlohn erst 2018 anzuheben, für falsch. Wir brauchen deutlich früher Erhöhungen, am besten bereits 2016“, sagte Verdi-Chef Frank Bsirske der Passauer Neuen Presse.

Nahles‘ Entwurf sieht vor, dass der für Anfang 2015 geplante Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde frühestens Anfang 2018 angehoben und dann jährlich angepasst wird. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatten sich allerdings auf ein anderes Modell verständigt. Sie wollen, dass der Mindestlohn bereits Anfang 2017 erstmals erhöht wird. Danach solle er regelmäßig alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung der Tariflöhne steigen.

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