Kommentar Mietpreisbremse: Instrument der Volksverdummung

Die Mietexplosion wird durch die Preisbremse nicht verhindert. Denn die ortsübliche Vergleichsmiete bleibt unangetastet.

Was die Wohnungen hier wohl kosten? Bild: dpa

Der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat eine Mietpreisbremse erarbeitet. Und man kann sie durchaus als bahnbrechenden Erfolg feiern. Schließlich durften die Mietpreise bei der Neuvergabe vollkommen ungebremst durch die Decke schießen. Da ist auf den ersten Blick jede Art von Begrenzung natürlich ein Fortschritt.

Heißt das aber nun, dass Mietexplosionen ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird? Mitnichten. Denn der Turbo-Motor der Preisspirale bleibt unangetastet: Es ist die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete, die gemeinhin über Mietspiegel ermittelt wird. Das klingt erst mal nach einem vernünftigen Ansatz – ist tatsächlich aber nichts weiter als ein Instrument der Volksverdummung.

Denn die ortsübliche Vergleichsmiete ist keinesfalls der Durchschnitt aller bezahlten Mieten. Bei ihrer Berechnung, so ist es gesetzlich festgelegt, werden erst mal nur alle Verträge berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren neu abgeschlossen wurden und die bei steigenden Mieten also tendenziell über dem Schnitt liegen. Ältere Verträge werden nur mitgezählt, wenn der Wohnungseigentümer in den letzten vier Jahren die Miete erhöht hat.

Der Mietspiegel ist also nichts anderes als ein Mietenexplosionsspiegel. Und auf die darin stehenden „Vergleichsmieten“ kann man als Hauseigentümer künftig immer noch zehn Prozent draufschlagen.

Und selbst diese minimale Beschränkung soll nur in Gebieten gelten, die von dem jeweiligen Bundesland extra ausgewiesen werden. Wohlmeinend kann man also zum Schluss kommen, dass die Reform wenigstens extreme Wuchermieten ausschließen könnte. Das ist toll – aber kein Fortschritt. Denn Wucher ist in Deutschland eh schon überall verboten.

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