Merkels abgehörtes Handy: Bundesanwaltschaft könnte ermitteln

Womöglich droht der Bundesregierung neuer Ärger mit den USA, denn in Karlsruhe prüft man laut „Spiegel“ ein Ermittlungsverfahren in Sachen Handygate.

Ermittlungsverfahren wegen Handygate? lol :), Merkel Bild: dpa

HAMBURG afp | Der Bundesregierung droht wegen des abgehörten Handys von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) womöglich neuer Ärger mit den USA. Generalbundesanwalt Harald Range halte mittlerweile die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens wegen eines begründeten Anfangsverdachts für möglich, wie das Nachrichtenmagazin Spiegel am Sonntag vorab berichtete. Dies habe Range dem Bundesjustizministerium unter Heiko Maas (SPD) übermittelt.

Maas habe bereits Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) darauf hingewiesen, dass dem US-deutschen Verhältnis deshalb eine neue Belastungsprobe bevorsteht. „Es könnte da etwas auf uns zukommen“, habe Maas gesagt.

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft erklärte dazu, dass der Prüfvorgang wegen ungeklärter Fragen noch andauere und „noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde, ob ein Anfangsverdacht vorliegt“. Der Strafprozessordnung zufolge kann der Generalbundesanwalt von Ermittlungen absehen, wenn dies zu einem „schweren Nachteil für die Bundesrepublik Deutschland“ führen könnte.

Maas würde sich laut Spiegel gegen Ermittlungen nicht sperren. Steinmeier und Merkel seien dagegen noch unentschieden. Die deutschen Geheimdienste warnen dem Spiegel zufolge davor, die USA könnten dann als Reaktion den Informationsaustausch etwa im Anti-Terror-Kampf einschränken.

Neue Dokumente aus dem Archiv des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden, die der Spiegel nach eigenen Angaben einsehen konnte, lieferten eine mögliche Erklärung für die bisherige Weigerung Washingtons, ein umfassendes Anti-Spionageabkommen mit der deutschen Seite zu vereinbaren: Aus den Dokumenten gehe hervor, dass die Bundesrepublik schon zwischen 1946 und 1967 im Visier der USA war.

In einem Dokument aus dem Jahr 2011 habe der US-Geheimdienst NSA festgelegt, dass diese Tatsache 75 Jahre geheim zu halten sei. In dem Papier ist demnach auch die Rede von technischen Abhörmaßnahmen, welche die NSA aus den US-Botschaften und -Konsulaten heraus verdeckt betrieben habe und betreibt. Diese seien top-geheim, ansonsten drohe „schwerer Schaden“ für die Beziehungen zwischen den USA und der Bundesrepublik.

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