Neue Bundesdatenschutzbeauftragte: „Ein wirksames Instrument“

Andrea Voßhoff hält die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für sinnvoll. Der Europäische Gerichtshof prüft die Verhältnismäßigkeit.

Andrea Voßhoff stimmte als Abgeordnete für die Vorratsdatenspeicherung. Bild: dpa

BERLIN dpa | Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff steht der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung weiter positiv gegenüber. „Meine Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann“, sagte Voßhoff dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Auch das Bundesverfassungsgericht habe nicht das Ob der Regelung infragegestellt, sondern nur das Wie. Der endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur zugrundeliegenden EU-Richtlinie wolle sie aber nicht vorgreifen.

Die Wahl Voßhoffs zur Datenschutzbeauftragten hatte viel Kritik ausgelöst, weil die CDU-Politikerin als Bundestagsabgeordnete für die Vorratsdatenspeicherung votiert hatte.

Telekommunikationsunternehmen in der EU sind seit einigen Jahren verpflichtet, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder Verdacht bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren, damit Ermittler zur Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können.

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regelung 2010 gekippt.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich nicht auf eine Neufassung verständigen können. Union und SPD wollen die Datenspeicherung auf Vorrat wieder einführen. Erwartet wird aber zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Verhältnismäßigkeit des Instruments.

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