Prozess um fragliche Vergewaltigung: Haftstrafe wegen falscher Vorwürfe

Das Landgericht Darmstadt verurteilt die Exlehrerin Heidi K. wegen der Vorwürfe gegen ihren Ex-Kollegen. Sie soll eine Vergewaltigung erfunden haben.

Die Angeklagte Heidi K. im April 2013 vor dem Landgericht in Darmstadt. Bild: dpa

DARMSTADT taz/afp | Aktuell: Im Prozess um den falschen Vergewaltigungsvorwurf einer Lehrerin gegen einen früheren Kollegen hat das Landgericht Darmstadt die Angeklagte Heidi K. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sprach sie der Freiheitsberaubung für schuldig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Pädagogin den mittlerweile verstorbenen Horst A. zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hatte.

Auch einer notorischen Lügnerin kann eine Vergewaltigung widerfahren. Ob die Exlehrerin Heidi K. vor zwölf Jahren Opfer eines Kollegen wurde oder ob sie bis heute Märchen erzählt, prüft das Darmstädter Landgericht seit viereinhalb Monaten.

Der Sportpädagoge Horst Arnold galt der Justiz zehn Jahre als Täter, bis er in einem Wiederaufnahmeverfahren 2011 freigesprochen wurde. Das Landgericht entscheidet nun, ob sich Heidi K. durch ihre Anschuldigungen der Freiheitsberaubung schuldig gemacht hat.

Vermeintlicher Tatort war ein Gymnasium in Reichelsheim im Odenwald. Nach dem Schuldspruch 2002, ergangen ebenfalls vor dem Landgericht Darmstadt, musste Arnold fünf Jahre Haft bis zum letzten Tag absitzen, weil er nie gestand. Ein Berliner Anwalt erreichte danach das Wiederaufnahmeverfahren. Heidi K. habe alles von vorn bis hinten erfunden, befand das Kasseler Landgericht. Angeschlagen und ohne neue Anstellung fiel der 53-jährige Arnold im Sommer 2012 im saarländischen Völklingen tot vom Rad.

Von den Abenteuergeschichten, die die heute 48-jährige Heidi K. Bekannten erzählt hatte, hielt im Prozess keine einer Überprüfung stand. 60 Zeugen traten auf, darunter ein Polizist, dem K. einer Freundin gegenüber einen tödlichen Kopfschuss angedichtet hatte. Auch den Tod von Heidi K.s Tochter betrauerten Bekannte sinnlos, das Mädchen existierte nie. Dutzende Lügenkonstruktionen der Angeklagten stürzten ein.

„Das war schlecht“

Unter ihrer roten Langhaarperücke verborgen hatte Heidi K. zum Prozessauftakt abermals Arnold der Vergewaltigung beschuldigt. Tatort soll ein Laborraum der Schule gewesen sein, wo der Kollege Analsex erzwungen habe. In dem Meer der von K. erzählten Lügen ist es diese eine Schilderung, die zu beweisen oder widerlegen so schwer ist. Zeugen gab es wie in den meisten Vergewaltigungsfällen nicht.

„Ich würde die Angeklagte nicht mal nach der Uhrzeit fragen“, sagte Staatsanwalt Andreas Kondziela am Montag dieser Woche und forderte siebeneinhalb Jahre Gefängnis für Heidi K., die ihre Lügengeschichten eingesetzt habe, um beruflich voranzukommen. Die Arbeit seiner Darmstädter Kollegen vor zwölf Jahren ließ Kondziela nicht unkommentiert. „Wir sind nicht so loyal, als dass wir nicht sagen: Das war schlecht“, sagte der Staatsanwalt.

Verteidiger Torsten Rock wolltel einen Freispruch für seine Mandantin, weil sie trotz ihrer häufigen Lügen „stringent bei ihrer Aussage zur Vergewaltigung“ geblieben sei. Das Verfahren habe gezeigt, dass Heidi K. in den vergangenen 29 Jahren letztlich 60-mal die Unwahrheit erzählt habe. Das sei ein durchschnittlicher Wert. Mit dem Argument „Die Frau war attraktiv!“ versuchte der Anwalt eine Vergewaltigung nicht auszuschließen.

In dubio pro reo hieße: Freispruch für Heidi K. Mit der Konsequenz, dass der tote Horst Arnold dann ein Vielleichtvergewaltiger wäre. Das hielt das Kasseler Landgericht in dem Wiederaufnahmeverfahrens von 2011 für absurd.

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