Konflikt bei Burger King: Betriebsräte sollen gehen

Ein Betriebsratsvorsitzender bei Burger King soll wegen einer Krankmeldung gekündigt werden. Ein vorgeschobener Grund, sagt die Gewerkschaft NGG.

Dreister Umgang mit dem Personal: Burger King. Bild: dpa

DORTMUND taz | Im Streit um die fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden einer Dortmunder Filiale von Burger King eskaliert das Unternehmen den Konflikt. Am Freitag stellte der Anwalt der Bulettenbräter, der berüchtigte Arbeitgeberanwalt Helmut Naujoks beim Arbeitsgericht Dortmund den Antrag auf Auflösung des zuständigen Betriebsrats.

Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sind empört. „Ziel dieses Vorgehens ist, noch mehr Druck auf die Beschäftigten auszuüben“, sagte NGG-Sekretär Manfred Sträter. Zweck des Termins vor dem Dortmunder Arbeitsgericht war eigentlich, eine gütliche Einigung im Streit um die fristlose Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden Gökmen Y. zu erreichen.

Das Unternehmen will Gökmen Y. kündigen, weil er sich zwischen dem 10. und dem 20. Juni wegen einer vorgetäuschten Erkrankung krank gemeldet haben soll. Als Beweis dafür führt das Unternehmen das erschlichene Attest einer Burger King-Bezirksleiterin an. Sie war zu dem selben Arzt gegangen wie Gökmen.Y. und hatte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen, obwohl sie gesund war. Gökmen Y. bestreitet die Vorwürfe. Hintergrund des Arbeitsstreits ist nach Auffassung der NGG der Versuch, Burger King-Filialen in Deutschland profitabler zu machen.

In Deutschland gibt es 700 Burger King-Restaurants, die von mehr als 160 Franchise-Nehmern betrieben werden. Die amerikanische Muttergesellschaft Burger King Worldwide hatte 91 Filialen in Deutschland unter dem Dach Burger King GmbH selbst betrieben. Anfang Mai haben die Geschäftsleute Ergün Yildiz und Alexander Kolobov über die Yi Ko-Holding die Burger King GmbH und deren 91 Filialen übernommen. Dazu gehört die von Gökmen Y.. "Das Unternehmen will an ihm ein Exempel statuieren", sagte NGG-Sekretärin Zayde Turan. Die Burger King GmbH wolle Personalkosten sparen und daher die Auflösung der Betriebsräte erreichen.

Streit um Unterlagen

Will ein Unternehmen einem Betriebsratsvorsitzenden kündigen, muss es dazu den Betriebsrat anhören. Der Betriebsrat muss innerhalb von drei Tagen eine Sitzung abhalten und über den Fall beraten. Das sei nicht geschehen, behauptete Anwalt Naujoks vor Gericht und warf dem Betriebsrat „eine grobe Pflichtverletzung“ vor. Unterlagen, die das Gegenteil hätten belegen können, habe er nicht bekommen. Naujoks übergab dem Gericht einen Antrag auf Auflösung des Betriebsrats.

Gökmen Y.s Anwalt Klaus Pahde ist empört über dieses Vorgehen. „Natürlich hat die Sitzung des Betriebsrats stattgefunden“, sagt Anwalt Pahde. „Das zu bestreiten ist ungewöhnlich.“ Deshalb hätten auch die entsprechenden Dokumente nicht vorgelegen. Die fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Gökmen Y. und die Begründung waren kein Thema vor Gericht. Auch nach der Verhandlung wollte Anwalt Naujoks keine Stellung dazu nehmen. Er gilt als skrupelloser Betriebsräte-Entsorger. Er hat sich auf Verfahren spezialisiert, bei denen es um Beschäftigte mit besonderen Kündigungsschutzrechten geht wie Betriebsräten und Schwangeren.

Nach Angaben der NGG laufen insgesamt 14 Verfahren mit vorgeschobenen Kündigungsgründen gegen Betriebsratsmitglieder in München, Augsburg, Speyer, Bochum, Essen, Frankfurt, Köln und Dortmund. Anwalt Naujoks bestritt die Zahl, wollte aber keine andere nennen. Er wies auch den Vorwurf der NGG zurück, dass die Burger King GmbH Arbeitnehmervertreter ins Visier nehme, um die Rechte der Beschäftigten zu schwächen. „In den Verfahren, die ich vertrete, geht es um Missbrauch des Betriebsverfassungsgesetzes“, sagte er.

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