Studie zeigt versteckte Kosten: Banken mogeln bei Finanzberatung

Banken und Sparkassen bieten unabhängige Beratung bei Wertpapieren an. Doch oft handelt sich dabei um interessengeleitete Verkaufsgespräche.

Bankberater auf dem Weg zur Arbeit. Bild: dpa

BERLIN taz | Bei Bankenberatungen ist nicht überall Beratung drin, wo Beratung draufsteht. Das geht aus einer Studie der „Initiative Finanzmarktwächter“ der Verbraucherzentralen hervor, die gestern in Berlin vorgestellt worden ist.

Laut Gesetz müssen Banken die Verbraucher beim Kauf von Wertpapieren darüber informieren, ob der Berater bei der Empfehlung einer bestimmten Finanzanlage eigene Interessen verfolgt. Doch eine Umfrage unter Banken und Sparkassen für die Verbraucherstudie zeigte: An der Offenlegung von Provisionen und Gewinnmargen mangelt es deutlich.

Wertpapiere werden entweder in Form von Kommissionsgeschäften oder als Festpreisgeschäft verkauft. Beim Kommissionsgeschäft kauft die Bank ein Wertpapier auf Rechnung seines Kunden und erhält dafür eine Provision. Bei Festpreisgeschäften kauft die Bank ein Wertpapier auf eigene Rechnung und verkauft dieses dann seinen Kunden weiter. Hier verdient die Bank an der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Die Geldinstitute erhalten also keine Provision, sondern eine Gewinnmarge.

Während Finanzinstitute bei Kommissionsgeschäften den Verbraucher über die erhaltene Provision informieren müssen, gibt es bei Festpreisgeschäften keine Pflicht zur Offenlegung. So können Finanzinstitute ihr eigenes Interesse am Verkauf von bestimmten Produkten verschleiern. „Der Verbraucher muss aber erkennen, dass es sich nicht um eine unabhängige Beratung, sondern um ein Verkaufsgespräch handelt“, meint Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale in Bremen.

Die Umfrage ergab, dass besonders bei bestimmten Wertpapieren Festpreisgeschäfte abgewickelt werden. Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, fordert deshalb, dass der Gesetzgeber diese Aufklärungslücken schließt, so dass für Festpreisgeschäfte die gleichen Regeln wie für Kommissionsgeschäfte gelten.

Doch über ihre Praxis schweigen sich die meisten Banken aus. Lediglich jedes fünfte der für die Studie angeschriebenen Geldinstitute war bereit, sich zum Thema zu äußern. „Die Fragestellung war wohl sehr unwillkommen und hat einen empfindlichen Nerv getroffen“, so Verbraucherschützer Billen.

Lediglich 5 der 25 Unternehmen, die geantwortet haben, tätigen keine Festpreisgeschäfte. Nur 12 von diesen gaben an, Gewinnmargen vor Vertragsabschluss offenzulegen. Dies würde, so Billen, dem Kunden jedoch oft sehr unverständlich mitgeteilt. Einzig die Privatbank Warburg in Hamburg sowie die Volksbank Magdeburg legen ihre Zuwendungen klar und verständlich für den Verbraucher offen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.