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Wer in Somalia Pirat werden darf, hat`s geschafft. Die Lebensverhältnisse ehemaliger Fischer in Somalia- der Giftmülldeponie der Welt- sind deutschen Behörden fremd.
Fremd und egal.
Der Kommentar offenbart einmal mehr das typisch deutsche Gemecker, ohne auch mal die Perspektive zu wechseln und die vermeintlich schlechte Leistung der deutschen Justiz aus internationaler Sicht zu beurteilen.
Sicher kann man darüber streiten, ob es wirklich eine glückliche Entscheidung war, die Kompetenzen der deutschen Justiz weltweit auszudehnen. Aber diese Diskussion ist spätestens seit der Verabschiedung des Völkerstrafgesetzbuches im Jahr 2002 erledigt. Nun hat man sich eben für diese Zuständigkeit entschieden.
Im Gegensatz zu den meisten Ländern der Welt kann man aber hier ruhig davon sprechen, daß ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert wird. Und dass dauert eben manchmal etwas länger, um auch alle relevanten Aspekte beleuchten zu können. Sicher kein Schaden - wir können schon ein bisschen stolz sein auf das, was sich da in den letzten Jahren in Bezug auf völkerrechtliche Gerichtsbarkeit in dieser Republik getan hat.
Ist es dem Autor möglich, einem ungebildeten Leser bitte dann einen Anhaltspunkt zu geben, wie 'lang' diese 'langen' Haftstrafen denn nun ausgefallen sind? Werden die zwei Jahre des Wartens auf das Urteil davon abgezogen? Wie war das noch gleich mit 'guter Führung', sprich: Wie lang werden die Seeräuber denn vermutlich hinter Gittern sein? Deutschen Gittern? Dürfen sie, für die Zeit danach, Asyl beantragen?
Lauter offene Fragen...
Weiter interessant wäre auch, ob das Gericht Empfehlungen ausgegeben hat, wie mit Internationalen Konzernen zu verfahren ist, welche in Somalia das letzte Ackerland für den anbau von Biosprit aufkaufen und mit Waffengewalt verteidigen...
Ihr Artikel geht meines Erachtens zielsicher an allem Relevanten vorbei...
Dem Kommentar von ama.dablam stimme ich zu, insbesondere soweit er darauf eingeht, dass Gerichtsprozesse nicht in erster Linie Schauplätze angewandter Völkerkunde darstellen.
Von dem Autoren des Textes hätte ich mir, wenn er schon eklatante, gefühlte Mängel des Prozesses verzeichnet, auch einen *konkreten* Vorschlag gewünscht. Dass die Justiz sich hingegen "die Kapazitäten" gibt, um somalische Piraten mit mehr ethnologischem Hintergrund verurteilen zu können, ist angesichts der Stellenstreichungen im öffentlichen Dienst relativ utopisch.
Der Autor würdigt die Tatsache, dass westliche Überfischung den Küstensomalis die Nahrungsgrundlage genommen hat, überhaupt nicht! Der Westen hat die somalische Regierungskorruption klar zu seinen Gunsten genutzt. Kein Urteil darf das ausblenden. Wie kann ein TAZ- Ressortleiter so weit weg von Ursache und Wirkung sein. Bekommt die TAZ zu viele Bundeswehrbesuche? Oder schreiben die Offiziere hier schon selber?
Bei diesem Kommentar hat man wirklich Mühe ernst zu bleiben:
Urteil hat keine Außenwirkung, also nutzlos. Schaffen wir z.B. Steuerhinterziehung auch gleich ab, es werden ja trotz § 370 AO weiter Steuern hinterzogen, die Zumwinkels wird es freuen.
Prozessdauer zu lange? Ok, künftig kurzen Prozess, spielt ja außerdem keine Rolle, dass dies durch Volten der Angeklagten verursacht wurde.
Im Prozess ging es naturgemäß nicht darum, Somalia verstehen zu lernen, dafür sind Völkerkundler da. Hier geht es um den Schutz vor Rechtsgütern. Im Übrigen geschah das nicht in Somalia, sondern auf hoher See. Ich glaube kaum, dass die mit schweren Kriegswaffen bedrohte Besatzung das geringste Verständnis für die folkloristische Sichtweise des Kommentators aufbringt.
Last but not least: Bevor von harten Strafen geredet wird empfiehlt sich ein Blick auf den gesetzlilchen Strafrahmen!
Welch linksintellektuelle Glanzleistung - Ihnen gilt meine ganze Bewunderung!
Als Täter bezeichnen kann sie allerdings nur die, der von Somalia wenig versteht. Aber da hierzulande auch sogenannte Migranten mit Vorstrafen gern als Täter bezeichnet werden, hat das ja Tradition. Aus Ohnmacht entsteht Gewalt, soviel durch logisches Denken zu verstehen ist jedem möglich.
Da kann man nur hoffen, dass diese Lebensfernen irgendwann kennen lernen, welche Freiheit Hunger bedeutet.
SPD, Grüne und FDP haben sich mit der Union auf einen nationalen „Veteranentag“ geeinigt. Am Donnerstag berät der Bundestag ihren gemeinsamen Antrag.
Kommentar Piratenprozess: Harte Strafen, geringe Wirkung
Der Piratenprozess hat die Defizite der deutschen Justiz offengelegt. Die Somalier lernten schneller Deutsch als die Juristen Somalia verstanden.
Eines ist sicher: Dass die jungen somalischen Piraten, die jetzt seit fast zwei Jahren in Hamburg vor Gericht standen, zu hohen Haftstrafen verurteilt worden sind, wird für die Piraterie im Indischen Ozean nicht den geringsten Unterschied machen.
Anders als beim Prozess gegen zwei ruandische Milizenführer in Stuttgart wegen Kriegsverbrechen ihrer Truppen im Kongo standen in Hamburg keine mutmaßlichen Rädelsführer einer Organisation vor Gericht. Die jungen Somalier waren, so das Gericht, direkte Täter, und die Strafen gegen sie fallen ja auch deshalb so hoch aus, weil das Gericht zum Schluss gekommen ist, dass sie bei der Kaperung des deutschen Frachters „Taipan“ nicht zur Mitwirkung gezwungen wurden.
Es dürfte von diesem Urteil wenig Signalwirkung auf andere Somalier ausgehen – sofern andere Somalier von dem Urteil überhaupt je erfahren. Dennoch war es sinnvoll, den Prozess zu führen. Und zwar deshalb, weil dadurch Defizite des deutschen Justizwesens offenkundig geworden sind. Die somalische Lebensrealität ist von den Kategorien des deutschen Rechtswesens weit entfernt. Die deutschen Juristen brauchten so lange, sich dieser Lebensrealität einigermaßen anzunähern, dass am Schluss die Angeklagten selber ungeduldig wurden und verlangten, jetzt endlich verurteilt zu werden.
Und die jungen Somalier haben schneller Deutsch gelernt, als dass die deutschen Juristen Somalia verstanden hätten.
Ebenso wie der Kriegsverbrecherprozess in Stuttgart zeigt der Piratenprozess: Wenn die deutsche Justiz sich anmaßt, Täter aus fernen Konfliktgebieten anzuklagen, muss sie sich selber auch die Kapazitäten geben, solche Verfahren angemessen zu führen. Sie hat diese Kapazitäten noch nicht. Sie kann nach diesem Prozess also nicht einfach die Akten schließen und zur Tagesordnung übergehen.
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Kommentar von
Dominic Johnson
Ressortleiter Ausland
Seit 2011 Co-Leiter des taz-Auslandsressorts und seit 1990 Afrikaredakteur der taz.