Streit um Occupy-Tweets: Twitter liefert Daten aus

Erst hatte sich Twitter geweigert, Tweets eines Occupy-Aktivisten an ein US-Gericht herauszugeben. Nun knickte es ein, um einer Geldstrafe zu entgehen.

Das rechtliche Nachspiel dauert bis heute an: Occupy-Aktivisten im Oktober 2011 auf der Brooklyn Bridge. Bild: dapd

BOSTON taz | Geld hat sich als effektives Druckmittel herausgestellt: Um einer Geldstrafe zu entgehen, hat Twitter am Freitag in New York vor dem Supreme Court eingewilligt, Tweets und Daten eines Occupy-Aktivisten auszuhändigen.

Richter Matthew Sciarrino hatte dem Unternehmen aus San Francisco nach einem monatelangen Rechtstreit eine Frist bis zum heutigen Freitag gesetzt. Es geht um mittlerweile gelöschte Tweets des 23-jährigen Malcolm Harris. Er war einer von 700 Occupy-Aktivisten, die nach einem Protestmarsch auf der Brooklyn Bridge im Oktober 2011 von der New Yorker Polizei festgenommen wurden.

Das New Yorker Gericht argumentiert, durch Tweets, die Harris in dieser Zeit verschickt hätte, könne bewiesen werden, dass die Polizei die Demonstranten im vergangenen Jahr darüber informiert hätte, nicht auf der Fahrbahn zu laufen. Die Demonstranten behaupten hingegen, dass die Polizei den Protestzug erst auf die Brücke führte, um dann kurze Zeit später mit den Festnahmen zu beginnen.

Gegen Harris läuft ein Verfahren wegen Störung der öffentlichen Ordnung. Da das Gericht einen Einspruch von Harris gegen die Herausgabe der Daten mit der Begründung ablehnte, nur Twitter könne gegen den Erlass vorgehen, war das Unternehmen in einen Rechtsstreit mit dem Staat getreten. Um nun doch nachzugeben.

Für Harris, der sich taz.de gegenüber am frühen Freitag noch glücklich über die Unterstützung von Twitter zeigte, ein Schlag. „Natürlich bin ich enttäuscht, aber ich hoffe, dass wir uns am Ende doch noch durchsetzen werden", sagt Harris taz.de.

Twitters Anwalt Terry Brown sagte laut der Nachrichtenagentur AP, die Optionen, die das Unternehmen gehabt hätte, wären „unfair“ und „ungerecht“ gewesen. Hätte sich Twitter weiter geweigert, die Daten herauszugeben, hätte der Richter eine Missachtung des Gerichts ausgesprochen und eine Geldstrafe festgelegt, bemessen an den letzten zwei Quartalsabrechnungen des sozialen Netzwerkes.

Twitter hatte im Streit um die Daten mit dem vierten Verfassungszusatz argumentiert, der die Privatsphäre unter Schutz stellt. Das Gericht sah Twitter als öffentliche Plattform an, weshalb Tweets nicht durch das Recht auf Privatsphäre geschützt seien.

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