Hartz IV erneut vor dem Verfassungsgericht: Immer noch zu wenig zum Leben

Ist der neue Hartz-IV-Regelsatz noch immer verfassungswidrig? Die erste Klage dazu wurde nun an das das Bundesverfassungsgericht verwiesen.

Wie viel ist menschenwürdig? Bild: namaste / photocase.com

BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit dem Hartz-IV-Regelsatz beschäftigen. Das Berliner Sozialgericht legte den Karlsruher Richtern am Mittwoch gleich zwei Klagen von Beziehern des Arbeitslosengelds II vor. Die obersten Verfassungshüter sollen prüfen, ob der Regelsatz auch nach dessen Neuberechnung noch verfassungswidrig ist.

Gunter Rudnik, Richter am Berliner Sozialgericht, ist dieser Meinung. Die Leistungen für Hartz-IV-Bezieher verstießen „gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, sagte Rudnik. Zwar habe Karlsruhe dem Gesetzgeber „weiten Ermessensspielraum“ bei der Gestaltung der Regelsätze eingeräumt. Jedoch habe dieser den Gestaltungsspielraum verletzt. „Es geht um beachtliche Fehler, die uns berechtigen, das Bundesverfassungsgericht nach zwei Jahren erneut mit dieser Frage zu befassen“, sagte Rudnik.

Im Februar 2010 hatte Karlsruhe die alten Hartz-IV-Sätze als verfassungswidrig verworfen. Die Bundesregierung musste neue Berechnungen vorlegen. Die Verfassungsrichter mahnten eine transparente, realitätsgerechte und nachvollziehbare Neukalkulation an. Ende 2010 präsentierte Schwarz-Gelb ein Ergebnis: Danach sollte der Regelsatz von damals 359 Euro monatlich für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 364 Euro steigen.

Er liegt, nach Anpassungen an Lohn- und Preissteigerungen, mittlerweile bei 374 Euro. Mit der SPD wurde das Gesetz im Februar 2011 im Bundesrat verabschiedet. Die Sozialdemokraten übten zwar heftige Kritik am Gesetz, stimmten ihm aber zu – nach kleinen Verbesserungen beim Bildungspaket für Kinder.

Willkürliche Referenzgruppe

Das Berliner Sozialgericht kritisiert, wie die Leistungen für Arme berechnet wurden. Denn die Regierung zog nur noch die Einkünfte und Ausgaben der untersten 15 Prozent der nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelten Niedrigverdiener heran. Vorher waren es 20 Prozent. Die Setzung dieser 15-prozentigen Referenzgruppe sei „willkürlich erfolgt“ und „mit massiven Fehlern behaftet“, sagte Rudnik.

Auch seien aus der Gruppe „verdeckte Arme“ nicht herausgerechnet worden. Arme, die so viel oder weniger Geld als Hartz IV zur Verfügung haben, aus Scham aber keine Grundsicherung beantragen, bestimmen rechnerisch mit, was andere Arme erhalten sollen. So wird der Regelsatz kleingerechnet.

Rudnik bemängelte auch, dass Kürzungen für Mobilität, Alkohol oder Essen in Restaurants nicht ausreichend begründet würden. Durch diverse Kürzungen sei es auch nicht mehr möglich, auf einen Kühlschrank oder eine Waschmaschine zu sparen. Sein Fazit: Monatlich fehlten einem Single rund 36 Euro.

Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Die Vorlage an Karlsruhe ging schneller als erwartet. Den Parteien wird der verfassungswidrige Regelsatz im Bundestagswahlkampf 2013 auf die Füße fallen.“ Doch noch ist unklar, wann sich die obersten Richter mit der Sache beschäftigen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.