Wegen fieser Botschaften im Internet: Facebook-Troll hinter Gittern

Ein 25-jähriger Brite hinterließ Hassbotschaften auf Facebookprofilen von verstorbenen Teenagern - dafür wurde er jetzt gerichtlich verurteilt.

Star Wars Kid kämpft gegen Yoda - was mit Videobearbeitungsprogrammen am heimischen Rechner alles möglich ist. Bild: screenshot youtube

Sie sind die Fußball-Hooligans des Netzes. So genannte "Trolle" finden sich auf jeder Online-Plattform, auf der sie – meist unter dem Schutz vermeintlicher Anonymität – auf Jagd gehen. Ihr Ziel ist es andere Menschen zu empören, zu verstören, Aufmerksamkeit zu generieren. Was für die einen ein pubertärer oder gar intellektueller Spaß ist, nimmt manchmal beunruhigende Formen an.

Sean Duffy ist 25 Jahre alt, arbeitslos und hat ein Alkoholproblem. In den Überschriften der Boulevardmedien Großbritanniens heißt er kurz "Sicko", "Leichenschänder", oder kurz: "Troll". Was er getan hat, schockiert viele. Gezielt suchte er die Facebook-Seiten von Teenagern auf, die gestorben waren und hinterließ dort Hass-Botschaften. Der Mutter einer 14-Jährigen, die an einem epileptischen Anfall gestorben war, schickte er eine Botschaft: "Hilf mir Mami, in der Hölle ist es so heiß" – ausgerechnet am Muttertag. Eine 15-Jährige, die von einem Personenzug getötet worden war, verhöhnte er, in dem er ihr Bild auf die Comic-Zeichnung eines Zuges montierte. Vier Fälle sind bekannt, in denen er die trauernde Angehörige mit seinen Kommentaren schockieren wollte - und dafür wurde er jetzt gerichtlich verurteilt.

Attacken aus dem Dunkeln

Duffy kannte seine Opfer nicht, wusste nicht, wie seine Hass-Botschaften bei den Eltern ankamen. Er konnte nur sehen, wie Freunde und Geschwister der getöteten Jugendlichen auf die Provokationen reagierten. Das reichte ihm offenbar auch schon. Trolle nähren sich von der Aufmerksamkeit, die man ihnen entgegenbringt. Jedes Tabu, jede Emotion wird von ihnen ausgebeutet, um das gewünschte Ziel zu erreichen.

"Sie haben den trauernden Freunden und Familien unerhörtes Leid zugefügt", sagte der Richter in Reading, bevor er Duffy ins Gefängnis schickte. 18 Wochen Haft lautete das Urteil, dazu darf sich Duffy fünf Jahre lang nicht mehr an sozialen Netzwerken im Internet teilnehmen. Grundlage für die Verurteilung ist der "Malicious Communications Act" von 1988, der es unter Strafe stellt, "unanständige" Nachrichten zu versenden, die beim Empfänger für Empörung oder Ängsten führen sollen. Der 25-Jährige ist nicht der erste Internet-Troll, der unter Anwendung der Vorschrift verurteilt wurde. So wurde bereits 2005 ein Mann verurteilt, weil er Angehörigen von Menschen, die nach dem Tsunami in Asien vermisst wurden, falsche Todesnachrichten per E-Mail schickte.

Aus Spaß wird Mobbing

Trolle finden in sozialen Netzwerken viele Informationen, die sie ausbeuten können: Fotos, persönliche Details, manchmal auch Videos. Im Internet finden sich viele Baukästen, mit denen jedermann Bilder manipulieren oder mit Text versehen kann. In den letzten Jahren hat sich eine gewisse Troll-Kultur herausgebildet. Auf Plattformen wie "4chan" versuchen sie sich gegenseitig mit Geschmacklosigkeiten zu überbieten oder regelrechte Kampagnen zu starten. Die Grenze ist schwer zu ziehen zwischen gedankenlosem Spaß oder desaströsem Mobbing.

Eins der bekanntesten Beispiele ist das Video des "Star wars Kid", das einen täppischen Jungen zeigte, wie er Übungen mit seinem Laserschwert vollführte. In kürzester Zeit verbreiteten sich Dutzende von Überarbeitungen des Videos. So schnitten Spaßvögel die ungeschickten Versuche mit echten Szenen aus "Star Wars" zusammen – ein gelungenes Anschauungsstück dafür, was mit Videobearbeitungsprogrammen am heimischen Rechner möglich ist. Aus dem peinlichen Video wurde so ein weltweites Phänomen. Weniger lustig war dies für den Jungen: die Presse druckte seinen Namen, er wurde Opfer von jeder Menge Spott und musste sich in psychiatrische Behandlung begeben, sogar in eine andere Stadt ziehen. Doch auch dort war das "Star Wars Kid" natürlich bekannt. Noch sieben Jahre später wurden Bilder von ihm in der Boulevardpresse veröffentlicht.

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