Gericht bestätigt Kündigung: Wegen sechs Maultaschen entlassen

Weil sie sechs Maultaschen im Wert von ein paar Euro mitnahm hat eine Altenpflegerin ihren Arbeitsplatz verloren. Die Essensreste wären nach Angaben der Frau im Müll gelandet.

Maultaschen wie diese zerstörten das Vertrauen der Konstanzer Spitalstiftung. Bild: dpa

BERLIN afp/ap/dpa | Die fristlose Kündigung einer 58-jährigen Altenpflegerin wegen sechs gestohlener Maultaschen ist rechstens. Das Arbeitsgericht in Radolfszell wies damit eine Klage der fristlos gekündigte Frau ab.

Die Frau hatte sich nach eigener Darstellung vier Maultaschen aufwärmen wollen, die nach dem Essen der Heimbewohner übrig geblieben waren. Sie wären sonst auf dem Müll gelandet. Ihr Arbeitgeber, die städtische Spitalstiftung Konstanz, sprach dagegen von sechs Maultaschen, die die Frau in ihrer Handtasche versteckt mitnemen wollte. Insgesamt waren die Maultaschen zwischen drei und vier Euro Wert.

Das Gericht folgte der Argumentation der Spitalstiftung, dass das Vertrauensverhältnis zerstört sei und eine Weiterbeschäftigung unmöglich. Zwar habe es sich um eine geringwertige Sache gehandelt. "Dennoch bestimmt allein der Arbeitgeber darüber, wie mit seinem Eigentum verfahren wird und zwar selbst dann, wenn er die Reste der Entsorgung zuführt." Außerdem sei es verboten gewesen, sich mit Essen der Hausbewohner zu bedienen.

Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten, angesichts der 17 Jahre langen Beschäftigung der Frau, wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen.

Das Arbeitsgericht hatte zuvor versucht zu vermitteln: Die Pflegerin hatte aber die vorgeschlagene Abfindung von 25.000 Euro abgelehnt. Der Anwalt der Frau will nun prüfen, ob er weitere Rechtsmittel einlegt.

Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Zuletzt hatte sich ein der Chef eines Dortmunder Bauverbands entschuldigt, weil er seine Sekretärin wegen dem Verzehr von zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle entlassen hatte. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Berliner Kassiererin, der wegen zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt worden war.

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