Klage wegen Spaghettimonster-Schildern: Pastafarianer gegen Diskriminierung

In Templin wurden die Hinweisschilder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters ohne Erklärung entfernt. Nun ziehen die Pastafarianer vor Gericht.

Ein Schild der Spaghettimonster-Kirche an einem Straßenmast

Drei Gottesdienste, aber einer darf hier nicht mehr werben: Straßenschild in Templin (Archivbild). Foto: dpa

TEMPLIN/POTSDAM dpa | Der Streit um Hinweistafeln der pastafarianischen Kirche in Templin hat die Justiz erreicht. Die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland“ reichte beim Landgericht Potsdam Klage ein. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang. Die Kirche beharrt darauf, wie auch andere Kirchen Hinweisschilder für den Gottesdienst in Templin an eigenen Masten aufhängen zu dürfen. In dem Zivilrechtsstreit klagt die Kirche gegen das Land Brandenburg.

Die zunächst erteilte Erlaubnis, auf eigene Gottesdienste hinzuweisen, sei vom Landesbetrieb Straßenwesen ohne nachvollziehbare Gründe widerrufen worden, heißt es in der Klageschrift. Hintergrund sei ein „Einschreiten“ der Amtskirchen, die der Klägerin nicht gleiche Rechte für gleiche Sachverhalte zugestehen wollten.

Zunächst durfte die pastafarianische Kirche ihre Schilder dort platzieren, wo auch andere Kirchen informieren. Ende 2014 wurden sie entfernt, denn das Kulturministerium stufte die Spaghettimonster-Kirche nicht als Glaubensgemeinschaft ein. Bei ihm handele es sich vielmehr um eine Religionsparodie „ohne ernsthafte religiöse Substanz“, erklärte Kulturministerin Sabine Kunst (SPD).

Bisher durften die Anhänger des Spaghettimonsters Hinweistafeln auf die „Nudelmesse“ an vier städtische Masten schrauben.

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