Plan für Umgang mit Flüchtlingen: Aus „sicheren“ Staaten

Flüchtlinge werden in Deutschland sehr unterschiedlich behandelt – je nach Herkunftsland. Für Menschen aus „sicheren“ Staaten soll gelten ...

Turnhalle mit Doppelstockbetten

Provisorische Flüchtlingsunterkunft in einer Turnhalle an der Uni Siegen. Foto: dpa

Unterbringung: Am 20. Juli beschloss die bayrische Landesregierung „zwei, möglichst grenznahe, Aufnahme-Einrichtungen nur für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit aus südosteuropäischen Ländern zu schaffen. Dort sollen „alle für eine schnelle Verfahrensabwicklung erforderlichen Behörden“ präsent sein – von der Ausländerbehörde bis zum Verwaltungsgericht. Die Flüchtlinge bleiben bis zur Abschiebung dort und werden nicht mehr in die Kommunen weiterverteilt.

Versorgung: Bayern will das „Sachleistungsprinzip“ wieder einführen. Die BewohnerInnen der Lager sollen nur noch ein Taschengeld bekommen und ansonsten per Kantine versorgt werden. Diese Praxis war in Bayern erst im Februar durch das neue (Bundes-)Asylbewerberleistungsgesetz beendet worden. Finanzminister Markus Söder (CSU) will aber auch das Taschengeld streichen. Bayern hat dazu eine Bundesratsinitiative gestartet, die vorsieht, dass allen südosteuropäischen Flüchtlingen unterstellt werden darf, nur zum Zweck des Sozialleistungsbezug eingereist zu sein. Dann könnte auch das Taschengeld gestrichen werden.

Arbeit: Schon am 31. März hat das bayerische Innenministerium angeordnet, Asylbewerbern aus Südosteuropa „ab sofort grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse“ mehr zu erteilen. Schon erteilte Erlaubnisse können aus „grundsätzlichen migrationspolitischen Erwägungen“ entzogen werden, selbst für laufende Ausbildungen. So wolle es „deutlich machen, dass mit dem Stellen aussichtsloser Asylanträge nicht das Ziel einer Beschäftigung in Deutschland verfolgt werden kann“, so das Innenministerium. Ob Baden-Württemberg Ähnliches plant, konnte ein Sprecher des Integrationsministeriums am Dienstag nicht sagen.

Verfahren: In den Lagern sollen die Flüchtlinge aus Südosteuropa „innerhalb der drei ersten Tage“ ihren Asylantrag stellen. Gleichzeitig werden sie sofort über die „freiwillige Ausreise“ beraten und „zu jedem Zeitpunkt“ dabei unterstützt, so hat es die Landesregierung am 20. Juli beschlossen. Anhörung, Entscheidung und Zustellung der Entscheidung durch das Asyl-Bundesamt erfolgen „binnen zwei Wochen“. Gerichtliche Widersprüche werden ebenfalls innerhalb von zwei Wochen entschieden.

Abschiebung: Laut Beschluss des bayrischen Kabinetts aus der vergangenen Woche sollen Abschiebungen nach der endgültigen Ablehnung der Asylanträge durch das Asyl-Bundesamt oder ein Verwaltungsgericht „unmittelbar und kontinuierlich“ direkt aus der Einrichtung“ erfolgen. Ob in den Lagern für die südosteuropäischen Flüchtlinge auch Abschiebehaftplätze entstehen sollen, ist offen. Bereits im Mai hatte Bundesinnenministerer Thomas de Maizière (CDU) angekündigt, dass die Abschiebungen aus den Sonderlagern in die Balkanstaaten von der Bundespolizei zentral gesteuert und durchgeführt werden.

Die geltenden Regelungen für alle übrigen Flüchtlinge – also jene aus „unsicheren“ Staaten lesen Sie hier.

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