Kriminologe über Stadionverbote für Fans: „Viele sind nicht dauerhaft kriminell“

Kriminologe Feltes fand heraus, dass 70 Prozent der mit einem Stadionverbot belegten Fans vorbestraft sind. Er warnt vor pauschalen Verurteilungen ganzer Gruppen.

Ultras mit „Scheiß DFL“-Bannern im Stadion

Klare Botschaft Foto: dpa

taz: Herr Feltes, Sie haben Stadionverbote untersucht, die gegen deutsche Fußballfans verhängt wurden. Wie viele Fans sind betroffen?

Thomas Feltes: Wir haben alle Stadionverbote ausgewertet, die im März 2012 bestanden. Damals waren es rund 2.700. Wann wird ein Stadionverbot verhängt?

Anlass ist in der Regel, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen einen Fußballfan einleitet, der vor, während oder nach einem Spiel auffällig wurde. Ob die Ermittlungen auch zu einer Verurteilung führen, spielt dabei keine Rolle. Die häufigsten Delikte sind Körperverletzungen, Besitz von Pyrotechnik und Sachbeschädigungen.

Welche Fans sind am häufigsten betroffen?

Die meisten Stadionverbote wurden gegen Fans von Borussia Dortmund, Hansa Rostock und Eintracht Frankfurt verhängt. Sinnvoller ist es aber, die Zahl der Stadionverbote an den Zuschauerzahlen zu messen. Dann waren Rostock, Halle und Saarbrücken am häufigsten betroffen.

Wenn ich als Fan ein Stadionverbot bekomme, gilt das nur im heimischen Stadion?

Nein, Stadionverbote gelten bundesweit. Der betroffene Fan kann bei Auswärtsspielen also mitfahren, darf das Stadion aber nicht betreten. Es ist wohl das einzige Hausverbot, das auch an anderen Orten gilt. Die Vereine bekommen aber nur dann eine Ligalizenz, wenn sie die Stadionverbote anderer Vereine übernehmen.

Wie viele Fans mit Stadionverbot sind auch vorbestraft?

64, ist Professor für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Uni Bochum. Von 2010 bis Mitte 2012 saß er im Beirat der DFL, in dem externe Experten gemeinsam Themen wie Sicherheit und Fan­situa­tion analysieren sollten.

Laut unserer Auswertung des Bundeszentralregisters sind dort rund 70 Prozent der Stadionverbotler registriert.

Also treffen Stadionverbote schon die Richtigen – eine kriminelle Klientel?

Das mag so aussehen, aber unter den im Bundeszentralregister eingetragenen Sanktionen sind vornehmlich Geldstrafen und jugendrichterliche Maßnahmen. Nur gegen vier Prozent der Betroffenen wurde schon einmal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt. Man muss auch bedenken, dass generell rund die Hälfte aller jungen Männer bis zum 25. Lebensjahr mindestens einmal strafrechtlich sanktioniert wird, ohne dauerhaft kriminell zu werden. Außerdem ist bei Fußballfans der Kontrolldruck besonders hoch. Sie fallen auf, sie exponieren sich, also werden sie auch häufiger von Polizisten und Ordnungskräften kontrolliert.

Aufgrund welcher Delikte sind die Stadionverbotler vorbestraft?

Foto: taz.Grafik: infotext-berlin.de/P.Sobotta

Da gibt es die ganze Bandbreite, vom Schwarzfahren und der Beleidigung bis zu schweren Straftaten wie Vergewaltigung. Meist ging es aber um leichtere Vergehen; den größten Anteil machen mit rund 40 Prozent Körperverletzungsdelikte aus.

Wie alt sind die Fans, die nicht mehr ins Stadion dürfen?

Zwei Drittel sind unter 30, das Durchschnittsalter ist 29 Jahre.

Geht es also vor allem um jugendtypische Verfehlungen?

Das dachten wir anfangs auch. Es gibt bei den Stadionverboten aber wohl zwei Gruppen. Zum einen jüngere Fans, die wegen überwiegend jugendspezifischer Delikte vorbestraft sind, etwa wegen Drogensachen und dann auch beim Fußball auffallen. Hier besteht die Erwartung, dass dies aufhört, wenn sie „erwachsen“ werden. Daneben gibt es aber immerhin ein Drittel Personen, die mindestens 30 Jahre alt sind und in diesem Alter immer noch Straftaten begangen haben.

Bisher haben Sie vor stigmatisierenden Maßnahmen gegen Fußballfans gewarnt, wollten nicht verallgemeinern. Müssen Sie umdenken?

Ich bleibe dabei: Viele Fans, gegen die ein Stadionverbot verhängt wurde, sind nicht dauerhaft kriminell. Das Stadionverbot kann aber dazu beitragen, dass jemand in die kriminelle Ecke gestellt wird. Es muss daher mit Bedacht angewendet werden und pauschale Verbote gegen ganze Gruppen von Fans sind eher dysfunktional.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.