Skandal um „Landesverrat“-Ermittlungen: Maaßen verteidigt Strafanzeigen

Der Verfassungsschutzchef verteidigt seine Anzeigen, die zu Ermittlungen gegen netzpolitik.org führten. Ohne sie wäre seine Behörde nicht arbeitsfähig.

Hans-Georg-Maaßen vor blau-weißem Hintergrund

Findet es doof, dass über seine Netz-Überwachungspläne berichtet wurde: Verfassungsschutz-Chef Maaßen Foto: dpa

BERLIN afp | In dem Skandal um „Landesverrats“-Ermittlungen gegen Journalisten hat Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen die Strafanzeigen verteidigt, die zu Ermittlungen gegen die Macher von netzpolitik.org führten. Maaßen sagte der Bild am Sonntag, um die weitere Arbeitsfähigkeit seiner Behörde „im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sicherzustellen“, sei es notwendig gewesen, „gegen die Herausgabe von als vertraulich oder geheim eingestuften Dokumenten“ juristisch vorzugehen. Die Strafanzeigen gegen Unbekannt seien im Frühjahr 2015 eingereicht worden.

„Alles Weitere ist nun eine Angelegenheit der Justiz“, sagte Maaßen der Zeitung. Die auf der Grundlage von Maaßens Anzeigen aufgenommenen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen Landesverrats gegen zwei Redakteure des Portals sowie gegen Unbekannt waren am Donnerstag bekannt geworden. netzpolitik.org hatte aus internen Berichten des Bundesamts für Verfassungsschutz zitiert. Darin ging es um Pläne, die nachrichtendienstliche Überwachung im Netz auszubauen.

Nach einer Welle der Empörung versuchte Generalbundesanwalt Harald Range mit der Ankündigung, die Ermittlungen „ruhen zu lassen“ zu deeskalieren. Das Verfahren läuft aber weiter. Dazu wollte sich Verfassungsschutzpräsident Maaßen nicht äußern.

Zuletzt sah sich Range auch mit zahlreichen Rücktrittsforderungen konfrontiert. Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach nahm Range in Schutz. Die Einleitung von Ermittlungen gegen die Journalisten sei zwar „aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen“ unverständlich, sagte Bosbach dem Handelsblatt. Jedoch müsse deshalb „nicht gleich (der) Rücktritt des Generalbundesanwalts“ gefordert werden. „Wer beim Ermittlungsverfahren kritisiert, hier würde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, sollte nicht selber ein so großes Kaliber wählen.“

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