Befugnisse überschritten: Polizei macht auf Spionage

Der jahrelange Einsatz der verdeckten Ermittlerin Maria B. hatte Züge von Geheimdienstmethoden, die der Polizei ohne konkrete Gründe nicht zustehen.

Recht auf Privatsphäre: Mehrere Ausspionierte wollen klagen. Foto: Paul Zinken/ dpa

HAMBURG taz | Der vierjährige Einsatz der verdeckten Ermittlerin Maria B. alias „Maria Block“ zur Gefahrenabwehr in Hamburgs linker Szene wirft weiter Fragen auf. Wendet der Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA7), um die linke Szene auszuspähen, Geheimdienst-Methoden an, die nach dem verfassungsmäßigen Trennungsgebot nur dem Verfassungsschutz (VS) vorbehalten sind?

„Die Dauer des Einsatzes von vier Jahren zur Gefahrenabwehr ist juristisch schwer zu begründen“, sagt Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar. Dabei verweist er auf das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das den Einsatz des verdeckten Ermittlers Simon Brenner in der Heidelberger Studentenszene für rechtswidrig erklärt hat.

Denn die Gründe des Einsatzes waren zu unspezifisch und unbelegt. Auch der Einsatz von Maria B. sei eine heimliche Maßnahme oder Vorfeldermittlung gewesen, sagt Caspar, für die die Polizei nach dem Trennungsgebot eigentlich nicht die Kompetenz habe.

So seien bei Maria B. die einjährigen „Einsatzanordnungen“, die immer wieder verlängert oder erneuert worden sind, nicht auf eine vermeintlich verdächtige Person spezifiziert worden, sondern pauschal auf Gruppierungen ausgerichtet gewesen, sagt zumindest Polizeipräsident Ralf Meyer.

Johannes Caspar, Datenschützer

„Die Dauer des Einsatzes von vier Jahren zur Gefahrenabwehr ist juristisch schwer zu begründen“

Das bedeutet aber, dass eine Vielzahl an Personen – sei es aus der Wilhelmsburger Anti-Gentrifizierungs-Szene oder später dem antirassistischen und Antifa-Spektrum, in dem sich Maria Block tummelte – der Datenerhebung durch die Polizistin ausgesetzt waren, ohne dass von ihnen im polizeirechtlichen Sinne eine Gefahr ausgegangen ist.

Innensenator Michael Neumann (SPD) versucht die Dauer des Einsatzes damit zu rechtfertigen , dass auch die NPD unter dauerhafter Beobachtung stünde. Doch da bekommt er Widerspruch aus dem eigenen Hause:

Die Referentin der „Hauptabteilung A“ der Innenbehörde, Susanne Fischer, sagte im Rahmen der Diskussion um einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden, dass das LKA 7 in die rechte Szene keine verdeckten Ermittler zu Gefahrenabwehr eingeschleust habe.

Denn dann wären die Beamten mit „Saufen und Straftaten konfrontiert, das geht gar nicht“, sagt Fischer. Da Polizisten dem Legalitätsprinzip unterworfen seien und keine Straftaten begehen dürften, aber Straftaten verfolgen müssten, würde ihre Tarnung sofort auffliegen. Deshalb obläge die Infiltrierung der rechten Szene dem Inlandsgeheimdienst – verdeckte Ermittler des Verfassungsschutzes wären solchen Schranken nicht unterworfen.

Das lässt den Rückschluss zu, dass der verdeckte Einsatz von Maria B. nicht einer unmittelbar abzuwehrenden Gefahr oder der Verhinderung einer schweren Straftat gegolten hat, sondern der allgemeinen Ausforschung der linken Szene. Straftaten hat Maria B. ohnehin nicht aufgeklärt.

Deshalb drängt sich zudem die Frage auf, ob der Einsatz von Maria B. nicht nur Geheimdienst-Charakter, sondern auch operative Gründe hatte: So war „Maria Block“ am 2. Juni 2012 in die internen Vorbereitungsstrukturen der autonomen Antifa für den Neonazi-Aufmarsch in Wandsbek involviert.

„Sie übernahm im Rahmen einer Blockade eine zentrale Position und hat die Entscheidung, als Demonstration den Blockadeort zu verlassen, vorangetrieben“, sagen damalige Aktivisten. „Die Demonstration mit 500 Teilnehmern wurde nach wenigen Metern von der Polizei gewaltsam aufgelöst und stundenlang eingekesselt, während die Polizei Nazis demonstrieren ließ.“

Mehrere Ausspionierte, die teilweise enge und freundschaftliche Kontakte zu Maria B. pflegten und ihr auch Intimes anvertrauten, werden nach taz-Informationen Klagen vor dem Verwaltungsgericht wegen des polizeilichen Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einreichen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.