Europäische Einlagensicherung: Schäuble will Sparer nicht versichern

Die EU-Kommission will Sparer europaweit vor Bankenpleiten schützen. Finanzminister Schäuble hält das für einen Schritt in eine Transferunion.

Kunden stehen an einem Geldautomaten.

Ungleiche Sicherheit. Nur 14 von 28 EU-Ländern haben eine Einlagensicherung. Foto: dpa

BERLIN taz | Am Ende des Bankruns hatten die Griechen 45 Milliarden Euro von ihren Konten abgehoben. Die Geldinstitute des Landes wären im Sommer fast in die Knie gegangen, weil die Griechen wegen des drohenden Rauswurfs des Landes aus dem Euro ihr Erspartes in Sicherheit bringen wollten.

Damit so etwas nicht wieder passiert, konkretisierte die EU-Kommission am Dienstag ihre Pläne zur Einlagensicherung – einer Art Versicherung, die Sparer mit bis zu 100.000 Euro entschädigt, wenn ihre Bank pleitegeht. Zusammen mit Bankenaufsicht und Abwicklungsbehörde sei das sogenannte European Deposit Insurance Scheme (EDIS) ein logischer Schritt zur Vollendung der Bankenunion, sagte Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis am Dienstag in Brüssel. Für eine „prosperierende Wirtschafts- und Währungsunion“ sei sie „unverzichtbar.“

Die Starken päppeln die Schwachen? Für einen verzichtbaren Schritt auf dem Weg zur Transferunion hält Wolfgang Schäuble die Pläne. Ordnungspolitisch setze die EU die „falschen Anreize“, sagte der deutsche Finanzminister kurz zuvor im Bundestag. Und: „Was geschieht, wenn man Ländern die Möglichkeit bietet, sich auf das Risiko anderer zu verschulden, das haben wir in der Eurokrise zu lange erlebt.“

Der Sparkassen- und Giroverband verwies darauf, dass es in 14 der 28 EU-Staaten keine Einlagensicherung gebe, während Deutschland eine seit Jahren gefüllte Notfallkasse habe.

Niedrige Beiträge für Sparkassen

Sparkassen, Landes- sowie Genossenschaftsbanken haben in Deutschland sogar eigene Sicherungssysteme. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass Verbünde überfordert sein könnten, argumentiert die Kommission. Da die Gebühren für den EU-Topf vom Risiko der Geldhäuser abhängen soll, müssen verbundgeschützte Institute laut Kommission nur „relativ niedrige Beiträge zahlen“.

Vorbild der EU-Pläne ist die US-Einlagensicherung FDIC. Die Einführung in der Eurozone soll in drei Phasen vonstattengehen. Ab 2017 soll es schrittweise losgehen. Der EU-Topf springt zunächst nur ein, wenn nationale Systeme überfordert sind. In der zweiten Phase ab 2020 sollen nationale und europäische Systeme Sparer ab dem ersten Euro gemeinsam entschädigen.

Der Anteil aus dem EU-Topf steigt von Jahr zu Jahr an. Ab 2024 ist der EU-Topf allein zuständig – mit dann 43 Milliarden Euro. EU-Parlament und Europäischer Rat müssen dem Vorschlag der Kommission noch zustimmen. Experten gehen nicht davon aus, dass das Vorhaben gegen den Willen Deutschlands durchgedrückt wird.

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