Der Ökodiktator – § 9: Verbot aller Weihnachtsbeleuchtung

Die weise Regierung der Klimarepublik kümmert sich um ihre Bürger. Ihr Auftrag: Unheil vom Volk abwenden. Ihr Mittel: verbieten.

Grell leuchtender Weihnachtskitsch in einem Vorgarten

Oder doch lieber Braunschweig verbieten? Foto: dpa

Die weise und wohlmeinende Regierung der ersten Klimarepublik des Planeten verkündet folgenden Erlass: Mit Wirkung vom 10. Dezember 2015 ist auf dem Gebiet der Klimarepublik Deutschland die Weihnachtsbeleuchtung verboten. Das umfasst Lichterketten ebenso wie Schwippbögen, beleuchtete Rentierschlitten und jede weitere Form elektrisch betriebenen Festschmucks.

Begründung: Deutschland verbraucht in der Weihnachtssaison so viel Strom für Lichterzauber wie die Stadt Braunschweig im ganzen Jahr. Das hat das klimarepublikanische Marktforschungsinstitut YouGov in Zusammenarbeit mit der staatseigenen Stromversorgerin LichtBlick ermittelt. Da es aber für die weise Klimaregierung nach reiflicher Überlegung nicht infrage kommt, die Stadt Braunschweig zu verbieten, ist es stattdessen ab sofort untersagt, weihnachtlich zu leuchten.

Durchführungsbestimmung: In den kommunalen Annahmestellen für klimaschädliche Güter, an denen auch die bereits verbotenen Plastikverpackungen, Skiausrüstungen, Heizstrahler und Rinder abgegeben werden können, ist eine zusätzliche Deponie für den christlich-heidnischen Lampensalat eingerichtet worden.

Jedem Haushalt wird in der Adventszeit eine wöchentliche Licht-Ration im Umfang von einer Kerze zugeteilt. Lichterketten für Christbäume fallen ohnehin weg, da das Schlagen von Nadelbäumen für das Wohnzimmer klimamoralisch obszön ist. Bürger*innen der Klimarepublik werden sich zukünftig am 24. Dezember mit ihren Familien im Wald um eine lebendige Tanne versammeln und – befreit von Lichtverschmutzung – die Dunkelheit genießen.

Zuwiderhandlungen: Wer in der eigenen Nachbarschaft ein Leuchten, Blinken oder gleichförmiges Glitzern wahrnimmt, hat die Klimabürgerpflicht, dies zu melden. Die Klimagehorsamsbehörde (KGB) nimmt alle Hinweise ernst. Wer sich der elektrischen Leuchterei schuldig gemacht hat, verliert den Anspruch auf Weihnachtstofu und hat einen Aufsatz über die Bedeutung der Zeile „tragt in die Welt nun EIN Licht“ zu verfassen.

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