Handelsabkommen Ceta: Nachbesserungen dank Trudeau

Die EU und Kanada wollen die privaten Schiedsgerichte aus ihrem Abkommen herausnehmen. Am Klagerecht für Konzerne halten sie aber fest.

Ein großes trojanisches Pferd auf einer Anti-TTIP-Demo

Der Protest gegen Ceta (und TTIP) war groß – und er hat etwas bewegt Foto: dpa

BERLIN taz | Das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta wird in der Frage der umstrittenen privaten Schiedsgerichte nachgebessert. Der neue kanadische Präsident Justin Trudeau habe EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström in diesem Punkt Entgegenkommen signalisiert, sagte ein Sprecher der EU-Kommission der taz.

Im Frühjahr soll das Europäische Parlament den Wirtschaftspakt ratifizieren. Ceta gilt als Vorbild für das Freihandelsabkommen TTIP und ist ebenso umstritten. Kritiker fürchten unter anderem, dass über die bislang vorgesehenen privaten Schiedsgerichte politische Entscheidungen ausgehebelt werden.

Das Handelsabkommen sieht bisher vor, dass Konzerne vor diesen privaten Schiedsgerichten Schadenersatz einklagen können, wenn politische Entscheidungen ihre Gewinnaussichten beeinträchtigen. Solche Klagen haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Deutschland wird zum Beispiel im Moment von Vattenfall wegen des Atomausstiegs verklagt.

In Europa ist im vergangenen Jahr eine große Protestbewegung gegen TTIP und Ceta entstanden, die sich unter anderem gegen diese privaten Schiedsgerichte richtet. Ein erster Erfolg der Bewegung war eine Resolution des Europäischen Parlaments, in der sich die Abgeordneten gegen die Schiedsgerichte ausgesprochen haben. Es ist unwahrscheinlich, dass das Parlament TTIP und Ceta zustimmen wird, wenn die Abkommen Privatgerichte vorsehen.

Richter entscheiden, keine Anwälte

Deshalb hat die Kommission ein neues Modell vorgelegt. Danach sollen nicht mehr private Schiedsrichter – meist Anwälte aus Großkanzleien – über Klagen entscheiden, sondern Richter. Anders als bisher soll es auch eine Revisionsinstanz geben.

Die EU-Kommission hatte immer erklärt, Ceta könne nicht nachverhandelt werden. An dieser Haltung hält sie fest. Es handele sich bei den Gesprächen über die Schiedsgerichte ausdrücklich nicht um formelle Nachverhandlungen, hieß es. „Alles andere wird nicht angefasst.“

Formal löst die Kommission das, indem sie die Gespräche über den Investitionsschutz als Teil der aktuellen „Feinabstimmung“ deklariert. In die Feinabstimmung soll auch die neue Haltung der EU zu Investitionsstreitigkeiten einfließen. „Wir sind uns darüber bewusst, dass diese Modifikationen entscheidend für die Ratifizierung von Ceta ist“, sagte der Sprecher.

Campact traut dem Braten nicht

Die in Aussicht gestellten Änderungen seien eine „strategische Finte“, sagte Maritta Strasser, Freihandelsexpertin der Organisation Campact, die maßgeblich die Großdemonstration gegen TTIP und Ceta im Oktober in Berlin organisiert hat. „Die Änderungen dienen nur dazu, die Akzeptanz für das Abkommen zu erhöhen, ohne etwas substanziell zu verändern“, erklärte sie. Eine neue Variante des Investitionsschutzes ändere nichts an dem eigentlichen Problem. „Es bleibt bei einer exklusiven Parallelgerichtsbarkeit für Unternehmen“, kritisierte sie.

Allerdings wäre Ceta für Strasser und ihre MitstreiterInnen auch dann nicht akzeptabel, wenn die EU und Kanada komplett auf den Investitionsschutz verzichten würden. Ihre Kritik reicht weit darüber hinaus. Für falsch halten sie beispielsweise die vorgesehene regulatorische Kompensation, die eine Anhörung von Unternehmen vor Gesetzesvorhaben vorsieht.

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