Nationalhymne und Grundgesetz: CDU singt Adenauers Lied

Einst gab es viel Streit um die deutsche Nationalhymne, deshalb landete sie nicht im Grundgesetz. Das will die Junge Union nun ändern.

Cover des Grundgesetzes

Die Nationalhymne soll im Grundgesetz verankert werden. Das jedenfalls will die JU. Foto: dpa

BERLIN taz | Es war eine Schmach. Als Konrad Adenauer (CDU) 1953 zum ersten Staatsbesuch in den USA in Chicago eintraf, da intonierte eine Kapelle zur Begrüßung den Karnevalsschlager „Heidewitzka, Herr Kapitän“.

Adenauer war nicht entzückt – wo er doch gerade erreicht hatte, dass die heute noch gültige Nationalhymne wieder in Deutschland eingeführt werden sollte.

Bis heute ist die Hymne jedoch nicht Bestandteil des Grundgesetzes. Diesen Zustand soll nun der CDU-Parteitag beenden. Ein Antrag der Jungen Union (JU) verlangt, den Artikel 22, im dem bisher nur die Bundesflagge verankert ist, zu ergänzen: „Die Nationalhymne ist die dritte Strophe des Liedes der Deutschen mit dem Text von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben und der Melodie von Joseph Haydn.“

Wie konnte es zu dieser bedenklichen Verfassungslücke kommen? Nach dem Krieg mangelte es nicht an Versuchen, eine neue Hymne zu finden. Was da nicht alles zur Aufführung kam: „Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien“ ertönte ebenso wie das Studentenlied „Ich habe mich ergeben mit Herz und Hand“ oder Beethovens „Ode an die Freude“.

Eine Hymne für den Müllhaufen?

Die Nazis hatten die alte Hymne für ihre Propaganda eingespannt, besaß die erste Strophe – „Deutschland über alles“–doch Anschlusscharakter an die NS-Ideologie. Viele waren der Meinung, dass das Lied deshalb auf dem Müllhaufen landen sollte. Der Parlamentarische Rat, der 1948/49 das Grundgesetz erarbeitete, vermied eine Festlegung.

Zu den Kritikern zählte auch der erste Bundespräsident Theodor Heuss (FDP). Sein Vorschlag (“Land des Glaubens, deutsches Land, Land der Väter und der Erben“von Hermann Reutter) fand jedoch nur wenig Gegenliebe.

Adenauer wollte die alte Hymne behalten, allerdings nur ihre dritte Strophe. Im April 1950 forderte er das Publikum im Berliner Thalia-Palast dazu auf, mit ihm diese Strophe zu singen – nicht nur für die SPD ein Affront.

Bis 1952 zog sich der Streit hin, der erst durch einen Briefwechsel zwischen Adenauer und Heuss beendet wurde. Der Bundespräsident gab zähneknirschend nach, verweigerte jedoch eine präsidiale Erklärung im Bundesgesetzblatt. So musste die Veröffentlichung des Briefwechsels genügen.

63 Jahre später stehen die Chancen gut, dass die CDU beschließt, die Hymne in die Verfassung aufzunehmen. „Die Botschaft Einigkeit und Recht und Freiheit passe sehr gut zu den aktuellen Herausforderungen, sagte JU-Chef Ziemiak am Montag. Dass es Fallersleben dann tatsächlich ins Grundgesetz schafft, ist unwahrscheinlich. Die SPD hat bereits angedeutet, was sie von solcher Symbolpolitik hält: nichts.

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