Falsche Begründung?: Üstra darf weiter filmen

Das Verwaltungsgericht Hannover hebt Datenschutzverfügung für Busse und Bahnen der Üstra auf.

Kameras im ÖPNV: Langt ein Schild zur Legalisierung der Überwachung? Foto: Patrick/Pleul

Die niedersächsische oberste Datenschutzbeauftragte hat eine Schlappe kassiert. Barbara Thiel hatte den Hannoverschen Verkehrsbetrieben „Üstra“ die Rund-um-die-Uhr-Videoüberwachung in Bussen und Stadtbahnen im August 2014 untersagt. Doch das Verwaltungsgericht Hannover hat diese datenschutzrechtliche Verfügung am Mittwoch gekippt.

Eine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob die Videoüberwachung der „Üstra“ zulässig ist, fällte das Gericht jedoch nicht. Vielmehr machte es einen Formfehler geltend: „Die Verfügung erweist sich schon mangels ausreichender Rechtsgrundlage als rechtswidrig“, sagt Gerichtssprecher Burkhard Lange. So hatte Thiels Vorgänger Hans-Joachim Wahlbrink sein Untersagen der Kameraüberwachung auf das Bundesdatenschutzgesetz gestützt.

Die Üstra sei zwar als Aktiengesellschaft ein privatrechtlich-strukturiertes Unternehmen, aber als rein kommunaler Betrieb ohne Konkurrenz für die Daseinsvorsorge in Sachen Verkehr zuständig. Damit unterliege sie nicht dem Eingriff des Bundesdatenschutzgesetzes, sondern den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes, erklärt Gerichtssprecher Lange. „Die zwischen den Beteiligten strittige Frage, wie die Videoüberwachung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu beurteilen wäre, stellt sich nach alledem in diesem Gerichtsverfahren nicht“, so Lange weiter. Nach dem Landesdatenschutzgesetz könne die Datenschutzbeauftragte eine für rechtswidrig gehaltene Praxis aber nicht untersagen, sondern höchstens beanstanden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe das Verwaltungsgericht aber die Berufung von dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugelassen, sagt der Gerichtssprecher.

Der Hannoverschen Datenschutzbeauftragten Thiel bleibt neben der Berufung nun die Möglichkeit, über den Präsidenten der Region Hannover, Hauke Jagau (SPD), auf die Üstra politisch einzuwirken, um die Überwachungs-Praxis zu verändern. Diese besteht jedoch aus präventiven Gründen auf das flächendeckende Filmen im Blackbox-Verfahren, um das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu stärken sowie Straftaten und Vandalismus besser aufzuklären.

Datenschützerin Thiel hatte vor allem moniert, dass die Üstra ohne abgestuftes Sicherheitskonzept 24 Stunden am Tag in allen Bussen und Bahnen wahllos ins Blaue hinein Vorratsdatenspeicherung betreibt und die Videoüberwachung nicht darauf ausgelegt ist, Straftaten durch Echtzeit-Übertragung und Alarmierung der Polizei direkt zu verhindern.

In Hamburg sehen die Datenschützer die Videoüberwachung beim Hamburger Verkehrsverbund (HVV) weniger eng – zumal der HVV die Forderung der niedersächsischen Datenschutzkollegen nach unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten zumindest teilweise erfüllt. So können die BusfahrerInnen der Hamburger Hochbahn im Ernstfall stillen Alarm auslösen. Anschließend werden die aufgenommenen Bilder von der Videokamera direkt in die Leitzentrale übertragen, die sich dann über Lautsprecher im Bus einschalten kann, sagt Hochbahn-Sprecher Christoph Krei­enbaum.

Auch in den Bussen der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein kann der Busfahrer stillen Alarm auslösen, so dass sich die Leitzentrale über Lautsprecher zuschalten kann, sagt ihr Sprecher Martin Beckmann. „Eine Videoübertragung in die Leitstelle ist aber nicht möglich.“

In Hamburgs U-Bahnen geht das allerdings nicht. Dort können Zugführer nur über den Notruf alarmiert oder auf dem Bahnsteig die Notrufsäulen aktiviert werden, die mit der Leitzentrale verbunden sind.

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