Doku über Neonazi-Terror im SWR: Beklemmende Bilanz

Das Wort „Terror“ wurde für rechte Gewalt lange vermieden – bis der NSU aufflog. Der SWR beleuchtet, was Behörden daraus gelernt haben.

Ein brennendes Haus

In Baden-Württemberg brennt im August 2015 ein leerstehendes Haus, das als Flüchtlingsunterkunft dienen sollte Foto: dpa

„Knapp die Hälfte der Deutschen hat Angst vor Flüchtlingen. Wie viele Flüchtlinge Angst vor Deutschen haben, hat bisher niemand gefragt“ – so lautet eine prägnante Passage der vom SWR produzierten Webdoku „Terror von rechts“. Das Online-Angebot dient als Ergänzung zu Thomas Reutters gleichnamiger TV-Dokumentation.

Auch Flüchtlinge, die bisher keine Angst hatten, werden wohl welche bekommen, wenn sie den Film gesehen haben, der am Montagabend in einer 45-minütigen Fassung im Ersten Programm der ARD lief und den das SWR Fernsehen heute in einer einstündigen XL-Version zeigt.

Autor Reutter geht in seinem Film (Untertitel: „Die neue Bedrohung“) der Frage nach, was die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte aus der Aufdeckung der Mordtaten des NSU gelernt haben. Die beklemmende Bilanz lautet: Sie haben zumindest nicht genug gelernt. Oder nicht lernen wollen.

Reutter greift verschiedene Gerichtsverfahren auf, die illustrieren, dass der Rechtsextremismus immer noch verharmlost wird. Die Nachsicht, die Gerichte bei vermeintlichen „Waffennarren“ und „Suffköppen“ aus dem Neonazi-Milieu walten lassen, ist jedenfalls nicht gering. Eines der eindrücklichsten Beispiele, die Reutter liefert, ist der Fall des Rechtsextremisten Silvio W., verhandelt 2013 vor dem Amtsgericht Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) – kurz nachdem er im Verfassungsschutzbericht 2012 als „bekannter Rechtsextremist“ bezeichnet worden war.

1,5 Kilogramm TNT

In dem Verfahren geht es um Bombenmaterial, das man bei W. gefunden hatte: jeweils 1,5 Kilogramm TNT und Schwarzpulver, außerdem Sprengkapseln. Das Horten der Bombenbestandteile brachte ihm eine Strafe von gerade mal 1.500 Euro ein. Auch Emily Haber, eine von Reutter interviewte Staatssekretärin aus dem Innenministerium, kann das nicht verstehen.

400 deutsche Rechtsextremisten besitzen ganz legal eine Waffe

Wie leicht es ist, Sprengstoff zu bekommen, zeigt der Film anhand von verdeckten Recherchen in Polen. Ein SWR-Informant wird dort bei einem Gardinenhändler fündig. Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht aber nicht nur von Rechtsextremisten aus, die Sprengstoff gehortet haben. Schließlich sind 400 Rechtsextremisten hierzulande ganz legal im Besitz einer Waffe, wie Reutter weiß.

Der Autor war in den letzten Monaten zudem unterwegs, um aufzuzeigen, dass einige Rechtsterroristen nach der Entlassung aus der Haft mittlerweile bei Demonstrationen gegen Flüchtlinge mitmischen. „Mögen Sie wieder Terrorist werden?“, fragt Reutter den Neonazi Karl-Heinz Statzberger am Rande einer Demonstration in Wunsiedel.

Und von dessen Gesinnungsgenossen Tony Gentsch will Reutter wissen: „Herr Gentsch, wie viele Asylbewerberheime werden 2016 brennen?“ Die Befragten sagen darauf gar nichts, sie sparen sich sogar die üblichen Beschimpfungen gegen das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Dass die Extremisten geantwortet hätten, wenn die Fragen ausgefeilter formuliert gewesen wären, kann man allerdings bezweifeln.

Trotz Reutters großer Rechercheleistung: Die filmische Umsetzung lässt teilweise zu wünschen übrig. In inszenierten Schwarz-Weiß-Sequenzen lässt der Autor Taten und Tatplanungen rekonstruieren. Der Anteil dieser Passagen ist zu hoch.

„Terror von rechts“, Mittwoch, 9. März 2016, 23.30 Uhr, SWR

Ob sich in der von Reutter kritisierten Rechtsprechung etwas tut, kann man in der kommenden Woche überprüfen. Für den 17. März ist das Urteil zu einem auch von Reutter aufgegriffenen Molotowcocktailanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im niedersächsischen Salzhemmendorf angekündigt. Die Angeklagten haben zwar gestanden, aber ihre Argumentation klingt allzu vertraut: Sie hätten nicht aus Fremdenhass gehandelt. Der Grund für die Tat sei übermäßiger Alkoholkonsum gewesen.

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Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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