Zeugen Am Ende wog die Mutter nur noch 26 Kilo. Hat die Familie sie verhungern lassen? Vor Gericht fragen sich selbst Polizisten und Gutachter, wie trügerisch das Gedächtnis ist
: Jedem die eigene Wahrheit

Der Staatsanwalt

„Unser Gehirn ergänzt mit der Zeit plausible Puzzleteile: Das bekannteste Beispiel ist der Knallzeuge“

Lutz Gaebel

Von Alexander Krützfeldt (Text)
und Anselm Hirschhäuser (Illustration)

Der Polizist hatte eine ganze Weile überlegt. Auf die Frage des Richters, an was er sich wirklich erinnern könne, sah man: In seinen Augen begann der kleine Mann mit Bart und Flanellhemd, sich mit der Schaufel durch sein Gedächtnis zu graben.

„Ich weiß es nicht“, sagt er dann. „Ich weiß nur, was ich aufgeschrieben habe – und darauf muss ich vertrauen. Denn die Notizen habe ich direkt am Tatort gemacht, und es wird also genauso gewesen sein, denke ich, aber hundertprozentig sicher bin ich mir nicht.“

Wo er sicher ist: Gegen 22.20 Uhr klingelt das Telefon in der Polizeidienststelle Achim, südlich von Bremen. Die Notrufnummer, über die Zentrale zugestellt. Eine ältere Frauenstimme meldet sich, ihre Schwiegertochter sei gerade verstorben, es müsse jemand kommen und sich kümmern.

„Als wir dort ankamen“, erzählt die 53-jährige Notärztin Hildegard Holland-Letz, die in ihrem Beruf schon so einiges gesehen hat, „war die Polizei bereits da. Vater und Tochter standen im Garten, der Vater hatte eine Fahne, die Tochter blickte kaum von ihrem Handy auf.“

Es ist etwa viertel vor elf, als Holland-Letz den Hauseingang erreicht. „Die Rettungssanitäter sagten, es gebe da einen entsetzlichen Gestank, der die Treppe hinab in Flur zieht“, erzählt sie. „Sie sagten: Da liegt jemand. Oben. Auf dem Sofa.“

Die Angeklagten – Vater und Tochter – meinten, man habe nicht sehen können, in welch kritischem Zustand sich Anke T. befand. „Das kann ich nicht bestätigen, dass es keine Anzeichen gab“, sagt Holland-Letz fast empört. „Uns war allen klar, dass wir nicht mehr reanimieren müssen, das hätte selbst ein Laie zweifelsfrei erkannt.“

Der Polizist habe unterdessen mit einer Grillzange die Daunendecke auf der Leiche angehoben. „Darunter waren tausende Maden“, sagt die Ärztin. „Überall. Am Körper. In den offenen Wunden der Beine, sogar im Kot. Eines stand fest: Anders als vom Angeklagten behauptet war diese – seine – Frau sicher nicht morgens noch durch die Wohnung spaziert. Die Tote war nur Haut und Knochen und muss Wochen in diesem Zustand auf dem Sofa gelegen haben.“

Sie schüttelt sich. „Das ist ganz, ganz furchtbar, da fröstelt es mich ja noch heute. Und ich habe wirklich vieles gesehen.“

In Strafverfahren vergehen oft Monate, manchmal Jahre von der Erstvernehmung bei der Polizei bis hin zur Anhörung vor dem Richter. Die Gerichte sind ausgelastet. Laut dem Personalbedarfsberechnungssystem der Justiz – genannt: „Pebbsy“ – hat ein Richter im Schnitt etwa 15 Minuten Bearbeitungszeit pro Akte. Und die Zeugenaussagen, ihre frischen Erinnerungen sind wie Fleisch, das man an der Luft liegen lässt: Sie werden mit der Zeit ledrig, trocken und ranzig.

An besonders schreckliche und eindrückliche Bilder erinnern wir uns sehr genau. Aber sie saugen auch alles andere auf, schon Details, die erst gar nicht wichtig erscheinen oder im Nebenraum spielen, sind dann wie ausradiert. In dem Prozess um die Frau auf dem Sofa am Verdener Landgericht geht es um diese Details.

Stand ein Getränk neben ihr? Ja oder nein?

Haben die Angehörigen sie mit Nahrung und Wasser versorgt – oder nicht und damit in Kauf genommen, dass sie verhungert?

War ihr kritischer Zustand sichtbar, hätten sie also von sich aus einen Arzt rufen müssen?

War es fahrlässige Tötung, Totschlag oder gar Mord?

Und wer hat recht?

„Wir raten immer: Machen Sie sich Notizen als Gedankenstütze“, erklärt Staatsanwalt Lutz Gaebel, der ein bisschen aussieht wie Sky Dumont in sympathisch. Links und rechts stapeln sich bunte Akten – rote, gelbe und graue. Sein Büro ist aufgeräumt, die Rollläden sind runtergelassen, im Flur lässt eine große Palme braune Blätter hängen.

Zeugen sagen selten etwas mit Absicht falsch

„Neben den Zeugenaussagen gibt es noch die harten Indizien, den Urkundsbeweis, die Spuren am Tatort, solche Sachen. Das sind objektive Beweise. Haben wir ein Verfahren ohne sie, steht Aussage gegen Aussage“, meint der Staatsanwalt. „Abhängig von der Aufmerksamkeit, dem gesundheitlichen Zustand, dem persönlichen Interesse und der verstrichenen Zeit sind die Schilderungen von Zeugen insgesamt sehr fehleranfällig und müssen daher sehr gewissenhaft gewürdigt werden.“

An was er sich erinnern könne, fasst der Richter nach und blickt den Zeugen ein wenig streng von unten an. Der Polizist zuckt mit den Schultern, rutscht auf dem Stuhl hin und her und weiß nicht, wohin mit seinen Armen. „Was auf dem Zettel steht“, sagt er.

„Haben Sie in den Kühlschrank geschaut?“, fragt der Richter. „Haben Sie dort etwas gefunden, was uns sagen könnte, ob die Angehörigen der Frau noch Essen zubereitet haben?“

Der Polizist überlegt. „Nein“, sagt er dann.

„Nein, Sie können sich nicht erinnern – oder nein, Sie haben nicht geschaut?“

„Ich habe nicht geschaut.“

„Sie haben nicht geschaut? Sie müssen doch am Tatort überprüft haben, was in der Küche war?“ Der Richter ist etwas fassungslos.

„Ja.“

„Ja?“

„Ja, kann sein. Dass ich geschaut habe“, sagt der Polizist und fühlt sich nun sichtlich unwohl. „Ich weiß doch nur, was auf dem Zettel steht. Und da steht es nicht drauf.“

„Gut“, sagt der Richter und meint vermutlich das Gegenteil: „Das hilft uns nicht weiter. Dann ist der Zeuge entlassen.“ Er blickt zur Protokollantin.

„Dass wir Dinge vergessen oder nicht mehr genau rekonstruieren können, ist nur die eine Sache“, sagt Staatsanwalt Gaebel und lehnt sich zurück, denn jetzt kommt die Pointe: „Wir bilden uns auch Sachen ein, die in Wirklichkeit gar nicht passiert sind – oder die wir so nicht gesehen haben. Unser Gehirn ergänzt mit der Zeit plausible Puzzleteile: Das bekannteste Beispiel ist der Knallzeuge.“

Der Knallzeuge hört den Zusammenstoß zweier Autos, sieht aber nur den abgeschlossenen Unfall – zwei rauchende Fahrzeuge am Straßenrand. „Nicht selten sagt ein solcher Zeuge später aus, er habe den Unfall kommen sehen, wie die Autos ineinanderkrachen“, erklärt der Staatsanwalt. Das Gehirn fügt Bilder hinzu, zum Beispiel aus dem Kino. „Wir denken dann, wir hätten tatsächlich etwas gesehen, obwohl wir es nur gehört haben.“ Gaebel blickt hinaus auf die Straße. „Der Zeugenbeweis ist das schwächste Glied in der Beweiskette.“

Geraten wir unter Druck, beginnt das Gehirn fieberhaft nach der Wahrheit zu suchen: Was habe ich übersehen? Warum fehlt ein Stück? Habe ich nicht vielleicht doch in den Kühlschrank geguckt?

Das sind keine Einzelfälle.

Im November 2014 starb die Offenbacher Lehramtsstudentin Tuğçe Albayrak nach einem Sturz, dem ein Schlag ins Gesicht vorausgegangen war: Zwei Wochen später kam ein Über­wach­ungs­video in Umlauf, das die entscheidenden Minuten auf dem Parkplatz vor dem McDonald’s zeigte. Für die Zeugen war das Durcheinander perfekt. Viele hatten Schwierigkei­ten zu unterscheiden, was sie selbst und was sie auf dem Film gesehen hatten. Quellenam­ne­sie.

Rechtsgeschichte haben auch die sogenannten Wormser Prozesse von 1993 geschrieben. In insgesamt drei Verfahren waren 25 Personen aus Worms und Umgebung angeklagt, als Teil eines „Pornorings“ massenhaft Kinder missbraucht zu haben. Das Medienecho war gewaltig. Die Beweislast sei erdrückend, hieß es unisono. Medizinische Gutachten wurden beauftragt, die Kinder mit anatomisch korrekten Puppen, Märchenerzählungen und verhörähnlichen Techniken befragt. Die Verteidigung meinte am Ende, die Frauen hätten in den Befragungen auf die ahnungslosen Kinder eingewirkt, bis sie vom Missbrauch berichteten.

Trotz empörten Widerspruchs der Staatsanwaltschaft endeten die Prozesse mit dem Freispruch aller Angeklagten. Sämtliche Schilderungen der Kinder waren durch Suggestion erzeugt worden. Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz begann sein Urteil mit dem Satz „Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben.“ Im Jahr 1999 führte der Bundesgerichtshof Mindestanforderungen für Glaubhaftigkeitsgutachten ein, also die Überprüfung von Zeugenaussagen. Für solche Gespräche werden Rechtspsychologen wie die Leipzigerin Melanie Ehrhardt gerufen, die Vernehmungen im Beisein der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder eines Ermittlungsrichters durchführen.

„Die Wormser Prozesse machten die Macht der Suggestion deutlich, Kinder haben eine Ja-Sage-Tendenz“, sagt Melanie Ehrhardt und stellt ihren schwarzen Tee auf den Tisch, unter dem ihre quietschbunten Turnschuhe hervorlugen. „Zum Beispiel fragt eine Mutter: Hat dich der Papa angefasst? Das Kind antwortet: Nein. Dann fragt sie: Hat der Papa dich wirklich nicht angefasst? Und das Kind sagt Ja, weil es denkt, dies ist die bessere, die richtige Antwort.“ Weil die Befragung von Missbrauchsopfern oder Kindern eine besondere Herausforderung darstellt, werden Ehrhardt und ihre Kollegen häufig vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft dazu um Hilfe gebeten. „Wir begutachten nicht, ob der Zeuge XY lügt“, erklärt die Rechtspsychologin. „Das können wir gar nicht. Wir prüfen: Ist es glaubhaft oder nicht, was der Zeuge uns sagt – und hat er die Dinge wirklich so erlebt oder gibt es einen anderen Grund für die Aussage?“

Der kriminalistische Trick: Wohlfühlatmosphäre

Zunächst vergleichen die Psychologen die Aussagen von Zeugen oder Geschädigten im Laufe der Verfahren – Täter vernimmt Melanie Ehrhardt in der Regel nicht. Dabei ist die zeitliche Reihenfolge entscheidend: Sagen Zeugen bei der Erstvernehmung durch die Polizei etwas, das der späteren Version beim Gutachter oder vor Gericht widerspricht, werden die Psychologen hellhörig. Sie stellen dann Fragen zum Geschehen. „Wo gingen sie lang, als sie den Laden verlassen haben?“ oder: „Können sie noch mal sagen, was gegen 14 Uhr passierte?“ Ehrhardt sagt, „selbst Zeugen, die traumatisiert sind, können diesen Faden meist schnell wieder aufnehmen. Einen Zeugen, der sich das ausdenkt, bringen solche Kleinigkeiten mitunter sehr in Stress.“

Die Gutachter erarbeiten dabei vor ihrer Befragung Hypothesen – in der Regel haben sie ein bis zwei Termine mit dem Zeugen, oft mehrere, ermüdende Stunden. „Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet“, erklärt Ehrhardt, „für unsere Hypothesen anzunehmen, dass das, was der Zeuge sagt, so nicht passiert ist. Wir stellen also die Frage: Warum kommt die Aussage trotzdem zustande?“ Dabei gebe es drei Möglichkeiten: „Der Zeuge lügt und sagt absichtlich etwas Falsches, um sich nicht zu belasten oder beispielsweise aus Rache. Es kann auch Induktion sein: Jemand hat vorher dem Zeugen gesagt, er solle so antworten. Oder es ist Suggestion. Dem Zeugen wurde etwas eingeredet, das nicht passiert ist, das er nun aber glaubt. Schwierig wird es dadurch, dass es auch unbewusst und unbeabsichtigt geschieht.“

Das treibt mitunter seltsame Blüten: An der kanadischen University of British Columbia gab es dazu einen bemerkenswerten Versuch: 30 Teilnehmern, im Durchschnitt 20 Jahre alt, wurde erklärt, sie sollten verschüttete Erinnerungen aus ihrer Vergangenheit ausgraben. Dazu wurden ihnen Aussagen vorgehalten und Bilder gezeigt. Immer weiter wurde ihnen suggeriert, es habe da einen strafrechtlich relevanten Vorfall in ihrer Kindheit gegeben, den sie verdrängt hätten. Obwohl ohne Erinnerung gaben sie unter dem Druck der Bilder und Vorhalte nach: Am Ende legten 21 der 30 Probanden Geständnisse ab.

Die Psychologin

„Einen Zeugen, der sich die ausdenken muss, bringen Kleinigkeiten mitunter sehr in Stress“

Melanie Ehrhardt

Melanie Ehrhardt blickt sich um: Ein Mädchen steht an der Hand ihrer Mutter plötzlich im Türrahmen. Wir hatten uns wegen der ruhigen Umgebung in das Spielzimmer des Cafés gesetzt. „Irgendwann“, sagt die Psychologin beim Rausgehen, „werden wir vieles von dem vergessen, was wir heute besprochen haben. Aber an eine Unterhaltung über Kindesmissbrauch im Spielzimmer eines Cafés werden wir uns wohl immer erinnern.“

Auf dem Sofa hatte ein vertrocknetes Brötchen mit Hack gelegen. Der Vater hatte ein Kissen mit Hundemotiv auf das Gesicht der Toten gelegt, seine 17-jährige Tochter sollte den Anblick nicht ertragen müssen. In der Küche: Teller, Messer, etwas vergammeltes Essen und acht Scheiben Käse. Neben der Leiche lag ein frisch angefangenes Puzzle auf dem Fußboden. Das Fenster stand einen Spaltbreit offen.

„Die Tochter hat in der Vernehmung gesagt, dass sie ihre Mutter hasst“, sagt die Staatsanwältin, die auf Mord plädieren will. „Und Hass ist doch ein klares Wort.“

„Frau Staatsanwältin“, sagt der Richter. „Jugendliche hassen heute alles Mögliche, die gebrauchen das Wort nicht wie Sie.“

Er wendet sich dem Gerichtsmediziner zu: „Müssen die Angeklagten nicht zwangsläufig – neben dem Geruch – auch die Fliegen wahrgenommen haben, die Maden auf der Leiche?“ Der Forensiker, ein gestandener Mann der Gerichtsmedizin des Hamburger Uniklinikums Eppendorf, schaut vorsichtig. „Wenn gelüftet worden ist, kann es sein, dass keine Fliegen sichtbar waren. Auch die Flüssigkeit in der Harnblase, die wir gefunden haben, muss nicht heißen, dass sie etwas zu trinken bekommen hat. Ich gehe davon aus, dass die Versorgung schon eine ganze Zeit nicht mehr stattgefunden hat, selbst an den Organen konnten wir keine Fettschicht mehr feststellen, so dünn war die Leiche.“

„Hätte man das also sehen müssen?“

„Ich schätze schon, eine andere Erklärung habe ich nicht.“

Dietmar Heubrock wäre ein guter Protagonist für einen Krimi: Mit Schnauzbart, V-Ausschnitt, Hemd, Krawatte, immer ein paar Schritte gehend, wenn er raucht. Heubrock leitet das Institut für Rechtspsychologie an der Uni Bremen. Er hat viel Erfahrung, wie sich Menschen erinnern. Nur ein Beispiel: Sei eine Waffe im Spiel, falle auf, dass Opfer wenig andere Details parat haben. „Sie erinnern sich dann an die Mündung, die Klinge des Messers und mehr fast nicht. Auch daran“, sagt der Psychologe, „erkennt man, ob Menschen die geschilderten Details wirklich erlebt haben.“

Auch von der Stimmung sei abhängig, an was sich ein Zeuge erinnere: „Fühlen Sie sich wohl, dann fallen Ihnen Details leichter wieder ein“, meint Heubrock. „Wir haben das mit Ermittlern getestet, die waren ganz überrascht.“ Aus diesem Grund rät er ab, bei Befragungen Druck auszuüben. Stress blockiert nur.

„Es ist nicht gut“, sagt Heubrock, wenn Beamte in Vernehmungszimmern „fast teilnahmslos hinter ihrem Rechner sitzen und mitschreiben. Eine gute Vernehmung beginnt mit einem offenen Teil, in dem der Befragte einfach erzählt und Vertrauen aufgebaut wird. Dann arbeitet man sich trichterförmig zu den Details vor.“

Nach dieser Methode arbeitet auch Kriminalhauptkommissar Mario Kurzendörfer, Vernehmungsexperte bei der Leipziger Polizei. In keinem Fall Druck aufzubauen, das hält er allerdings für falsch. Ihm geht es nicht um Zeugen oder Ersttäter. „Gewerbsmäßige Schwerkriminelle, die reden fast gar nicht mit uns – da müssen wir mit kriminalistischer List arbeiten.“

Eine davon: Zwei verschiedene Stühle. Für den Zeugen einen bequemen, für den Beschuldigten einen unbequemeren aus Holz oder Stühle ohne Armlehnen, damit die Hände frei sind und man sehen kann, was die Person damit macht. „Bei renitenten Straftätern, zum Beispiel Wiederholungstäter sind, müssen wir oft autoritärer auftreten“, so Kurzendörfer. Sportsakko. Modische Frisur. Den Blick eines Röntgengeräts. „Der Rest ist auch Erfahrung. Vernehmungen mit Gutachtern sind die Ausnahme.“

Prozesspause. Die Presse erwartet das Urteil – vermutlich eine mehrjährige Freiheitsstrafe für Vater und Tochter. Totschlag durch Unterlassen.

Ein Mann aus der Zuschauerbank wackelt auf uns zu. Er hebt den Zeigefinger. Die Presse solle auch mal nicht nur Lügen berichten – sondern die ganze Geschichte. „Das sind gute Menschen.“ Böse, sagt er, sei nur die Frau gewesen – sie habe sich schließlich nie gekümmert, nur gesoffen und es auch ein bisschen verdient. Dann wackelt er davon, eine alte Alkoholfahne hinter sich herziehend wie einen schweren Vorhang. Jeder hat auch seine eigene Wahrheit.

Alexander Krützfeldt, 30, ist freier Gerichtsreporter