Reform des Sexualstrafrechts: „Nein heißt nein“

Frauengruppen wenden sich in einem offenen Brief an Angela Merkel: Ihnen reicht der Vorstoß des Justizministers nicht aus.

Schatten einer Ärtztin und einer Patientin

Was nutzt die Beweissicherung, wenn eine Lücke im Gesetz den Vergewaltiger laufen lässt? Foto: dpa

BERLIN taz | Es ist ein ganz normaler Abend, irgendwann 2012. Eine Frau, schwanger mit dem ersten Kind, wird von ihrem Freund bedrängt: Er will mit ihr schlafen. Sie will das aber nicht und sagt ihm das. Auch dass sie Schmerzen hat, wenn er in sie eindringt. Das interessiert den Mann nicht. Er hat Druck, und der muss weg. Er zieht seine Freundin vom Sofa, schiebt sie ins Schlafzimmer und fordert sie auf, sich auszuziehen.

Widerstandslos folgt die Frau seinen Anweisungen. Sie hat Angst – um ihr ungeborenes Baby, um sich selbst. Schon öfter ist ihr Freund gewalttätig geworden. Er hat die Schwangere geschubst, mit Gegenständen geschmissen, die Katze gequält. Während er sich jetzt an der Frau zu schaffen macht, wiederholt sie, immer und immer wieder, dass sie keinen Sex will. Doch er lässt nicht von ihr ab – und sie lässt es widerwillig geschehen.

Was ist das? Ganz klar: eine Vergewaltigung. So empfindet das wohl jeder.

Vergewaltigung ist in Deutschland strafbar. Allerdings nicht in jedem Fall. Das Erlebnis der jungen Frau ist so einer. Es gehört zu einer Sammlung von 107 exemplarischen Fällen schwerer sexueller Übergriffe, die der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) gesammelt hat und bei denen das Verfahren eingestellt oder der Täter freigesprochen wurde – aufgrund der aktuellen Rechtslage.

Nach derzeitigem Recht gilt ungewollter Geschlechtsverkehr nur in drei Konstellationen als Vergewaltigung: Wenn der Mann ihn mit Gewalt oder mit bestimmten Drohungen erzwingt. Oder wenn der Täter eine schutzlose Lage seines Opfers ausnutzt. Es genügt also nicht, dass eine Frau eindeutig Nein sagt.

Die Zeit ist reif

Das muss sich ändern, sagen Frauenrechtlerinnen. Ein schlichtes verbales Nein zu ignorieren muss für eine Strafverfolgung ausreichen, fordern sie seit Jahrzehnten. Jetzt wendet sich ein Bündnis zahlreicher Frauengruppen und -verbände mit einem offenem Brief an Kanzlerin Angela Merkel: Die Zeit ist reif für eine große Reform des Sexualstrafrechts.

„In einer Reihe von aktuellen Analysen und Gutachten sind Fallgruppen aufgezeigt, in denen Frauen klar ‚Nein‘ sagen, der Täter das übergeht und seine sexuellen Übergriffe dennoch straflos bleiben“, heißt es in dem Brief, der am Dienstag veröffentlicht werden soll und der taz vorab vorliegt.

Ein schlichtes Nein zu ignorieren muss für eine Strafverfolgung ausreichen, fordern Frauenrechtlerinnen seit Jahrzehnten

Das Schreiben zielt direkt auf einen Vorstoß von Justizminister Heiko Maas (SPD), das Sexualstrafrecht zu reformieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf für eine Neufassung der Paragrafen 177 und 179 im Strafgesetzbuch soll am Donnerstag im Bundestag zum ersten Mal besprochen werden.

Härte Bestrafungen

So soll künftig „Grapschen“, wie es in der Silvesternacht in Köln rund 400-mal passiert ist, härter bestraft werden. Bislang galt das unerlaubte Greifen an Brust, Hintern und Genitalien nur als Beleidigung oder sexuelle Nötigung. Auch soll es künftig als Vergewaltigung angesehen werden, wenn der Täter das Opfer überrascht und sich deshalb gar nicht mehr wehren kann. Oder wenn es beispielsweise mit K.-o.-Tropfen widerstandsunfähig gemacht wird.

Das reicht dem Bündnis, das der Deutsche Frauenrat initiiert hat und dem unter anderen der bff, der Juristinnenbund, die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes und verschiedene Frauenhauskoordinierungen angehören, nicht aus. Im offenen Brief fordern die Aktivistinnen, „sexuelle Straftaten juristisch allumfassend anzuerkennen“, wie Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Frauenrats, es formuliert. Das heißt: Jeder sexuelle Übergriff, den eine Frau nicht will, soll verboten und strafrechtlich verfolgt werden. Im Sexualstrafrecht müssten die „Schutzlücken“, die es jetzt gibt, geschlossen werden.

Jedes Jahr zeigen rund 8.000 Frauen eine Vergewaltigung an, listet das Bundesamt für Justiz (BfJ) auf. Der bff geht davon aus, dass das nur etwa 5 bis 15 Prozent aller gewaltsamen sexuellen Übergriffe sind. Die wenigsten würden strafrechtlich verfolgt, die meisten Verfahren eingestellt. Laut BfJ werden nur rund 8 Prozent der angezeigten Täter verurteilt.

Das frustriert die Opfer. Sie fühlten sich nicht ausreichend ernst genommen, weiß Heike Herold, Geschäftsführerin des Vereins Frauenkoordinierung in Berlin: Nicht das Verhalten des Opfers sollte für die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung entscheidend sein, sondern allein das Verhalten des Täters. Damit meint Herold das, was der bff in seiner Analyse kritisiert: „Täter müssen nur dann mit Strafe rechnen, wenn sich Opfer ihnen wehrhaft widersetzen.“

Rechtsempfinden getrübt

Die geringe Zahl von Verurteilungen entrüstet auch junge Polizistinnen und Polizisten, in deren Ausbildung Themen wie Vergewaltigung und häusliche Gewalt, die vielfach mit sexueller Gewalt einhergeht, mittlerweile selbstverständlich vorkommen. Die Beamten sichern Spuren, protokollieren, nehmen Beweise auf – und erfahren später, dass das alles nicht ausgereicht hat für eine Verurteilung des Täters.

„Das widerspricht dem Rechtsempfinden der jungen Kolleginnen und Kollegen“, sagt Heike Lütgert, Kriminalhauptkommissarin a. D. Lütgert hat an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Bielefeld PolizeianwärterInnen im Bereich körperlicher und sexueller Gewalt ausgebildet.

Wenn Maas’ Gesetzentwurf am Donnerstag im Bundestag besprochen wird, erwarten die Autorinnen des offenen Briefs eine „echte Reform des Sexualstrafrechts“, wie Anja Nordmann vom Frauenrat sagt. Sollte es im Entwurf kein „Nein heißt Nein“ geben, sollte es „besser kein neues Gesetz geben als ein mangelhaftes“.

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