Geplantes Verbot sexistischer Werbung: Kleinteiligkeit bringt wenig

Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt es längst ein Verbot sexistischer Werbung. Ein bundesweiter Vorschlag könnte daran anknüpfen.

Auf einem mit „Sexismus“ beschmierten Plakat ist eine Frau in Dessous zu sehen. Ein Mann spaziert vorbei

Sexismus in der Werbung lässt sich an vielen Wänden finden Foto: imago/steinach

BERLIN taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) will sexistische Werbung verbieten. Was nach einem vernünftigen Vorschlag klingt, hat sogleich eine Welle von Kritik ausgelöst. „Seine Pläne zum Verbot von Nacktheit und sexualisierter Werbung sind an Spießigkeit kaum zu überbieten“, sagte beispielsweise FPD-Chef Christian Lindner.

Was da so heftig angefeindet wird, ist im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg längst gang und gäbe. Dort ist die „Präsentation von diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung auf bezirkseigenen Flächen nicht mehr zulässig“. So beschloss es 2014 die Bezirksvollversammlung. Petra Koch-Knöbel, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks, findet alle drei Ausschlusskriterien gleich relevant. Es gebe auch andere Kommunen, die sexistische Werbung unterbinden, weitere Diskriminierungsformen aber ignorieren. Der Bezirk gehe da einen Schritt weiter.

„Wir haben zehn Kriterien festgelegt, die sich auf verschiedene Situationen beziehen“, sagt Koch-Knöbel. Konkret heißt das: Nicht nur nackte Haut steht unter Beobachtung, sondern unter anderem auch Werbung, in der sich Männer und Frauen nicht auf Augenhöhe begegnen oder alte Stereotype wiedergekäut werden.

Eigentlich wäre der Deutsche Werberat für solche Dinge zuständig. Den betrachtet Koch-Knöbel aber mit Skepsis: „Der besteht ja selbst aus 41 Werbegesellschaften. Er kann also nicht wirklich objektiv agieren.“ Ihre eigenen Beschwerden beim Werberat jedenfalls seien nie auf fruchtbaren Boden gefallen.

Deshalb hat die rot-grüne Bezirksverwaltung von Friedrichshain-Kreuzberg eigens eine Arbeitsgemeinschaft und Jury eingerichtet. BürgerInnen können sich bei dieser über unangemessene Werbung beschweren. Die Jury prüft dann auf diskriminierende, sexistische oder frauenfeindliche Inhalte. Schließlich fordert das Bezirksamt die Werbegesellschaften dazu auf, entsprechend eingestufte Werbung abzuhängen. Tatsächlich musste sich die Jury aber noch nie um eine Beschwerde kümmern.

Vom Bezirk in den Bund

Die Jury ist allerdings nur für die 23 bezirkseigenen Außenwerbeflächen zuständig. Privaten oder dem Land Berlin gehörende Flächen können weiterhin mit sexistischen und anderweitig diskriminierenden Motiven bestückt werden. Die Jury sei aber dazu angehalten, mit den Werbegesellschaften in Dialog zu treten, um solche Werbung auch außerhalb der bezirkseigenen Flächen zu reduzieren.

Ähnliches will Heiko Maas nun also auf Bundesebene durchsetzen. Der Entwurf dazu soll bald in der Regierung diskutiert werden. Petra Koch-Knöbel mutmaßt, dieser Vorschlag könnte eine Folge des Bundeskongresses der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vergangenes Jahr in Warnemünde sein:„Es ist gut möglich, dass unser Vorstoß dort jetzt Anklang gefunden hat. Frau Schwesig wollte sich dessen annehmen.“ In Berlin selbst seien sie damals nicht weit gekommen: „Wir hätten die Regelung gerne erst auf Länder- und dann auf Bundesebene gehabt.“

Was der Inhalt des bundesweiten Verbots sein soll, ist bisher noch unklar. Es wurde lediglich bekannt, dass es Anzeigen und Plakate betreffen soll, die Frauen und Männer auf Sexualobjekte reduzieren. Angesichts der jetzt schon massiven Kritik an Maas' Vorschlag stehen die Chancen für eine bundesweite Durchsetzung wohl eher schlecht. Koch-Knöbel hofft trotzdem. „Wir finden zwar sehr wichtig, was wir im Bezirk machen, noch wichtiger wäre das Thema aber auf Bundesebene. Diese Kleinteiligkeit bringt auf Dauer nichts.“

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