Anonyme Aktivistin gegen Braunkohle: Zwei Monate Knast für Klimaprotest

Braunkohle namenlos attackiert: Die Frau, die ihren Namen verschweigt, hat einem Polizisten einen blauen Fleck verpasst.

Tagebaulandschaft, im Hintergrund ein Kraftwerk

Was ist schon anonymer Protest gegen das namenlose grau-braun des Tagebaus Jänschwalde Foto: dpa

BERLIN taz | Ihr Verhalten sorgt in der Szene für Respekt: Nun ist die „Yu“ genannte Gegnerin des Abbaus von Braunkohle zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt worden. Der Grund: Sie hat sich nach Ansicht des Amtsgerichts Cottbus bei einer Ankettaktion an Bahngleisen für den Kohletransport in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde im Grenzgebiet zu Polen gewehrt – und dabei einen Polizisten verletzt.

Nicht unerheblich für das Urteil vom Donnerstag ist, dass „Yu“ auch während der Verhandlung ihre Identität nicht preisgab. Seit ihrer Festnahme im Süden Brandenburgs vor knapp vier Wochen hatte sie ihre Personalien verschwiegen. Sie saß wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, nicht wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Verteidigung will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Tausende hatten sich am Pfingstwochenende im Lausitzer Braunkohlerevier versammelt und den Tagebau Welzow-Süd besetzt. Weitgehend friedlich. Dennoch wurde danach gegen 213 Protestierende ermittelt. Drei sind laut dem Bündnis „Ende Gelände“ noch immer in Haft.

„Wer schon mal im Gefängnis saß, weiß, dass man das am besten wirklich vermeiden sollte“, sagt einer der Aktivisten von „Ende Gelände“, der anonym bleiben will. „Um sich vor Strafverfolgung zu schützen, hatte sie bei der Aktion keinen Pass dabei“, erklärt Hannah Eichberger, die Sprecherin von Ende Gelände. Aber auch danach habe sich die Frau trotz U-Haft entschieden, anonym zu bleiben, um künftig ohne Aktenvermerk – und somit leichter – Protestaktionen durchführen zu können.

Widerstand und Körperverletzung

In der Verhandlung sagte „Yu“ lediglich, dass sie 19 Jahre alt sei. Um die Frau auf der Anklagebank zu identifizieren, nutzte das Gericht zum Abgleich Fotos, die nach der Festnahme gemacht worden waren. Zudem bestätigten zwei Polizisten, dass es sich um „die Richtige“ handele.

Das Gericht verhängte die zweimonatige Gefängnisstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die vergleichsweise hohe Strafe gefordert hatte.

Bei der Verletzung des Polizisten handelte es sich um einen blauen Fleck am Knie. Richter Michael Höhr betonte, dass bei der Bemessung des Strafmaßes mit eingeflossen sei, dass die Frau ihre Identität bis zuletzt verschwieg.

Bei einer Bewährungsstrafe könnte wegen der fehlenden Personalien gar nicht überprüft werden, ob die Frau gegen Auflagen verstoße.

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