Kriegsverbrecher-Prozess in Den Haag: Bemba muss 18 Jahre in Haft

Einer der einflussreichsten Politiker der DR Kongo muss 18 Jahre ins Gefängnis. Seine Truppen hatten in Zentralafrika gemordet, vergewaltigt und geplündert.

Jean-Pierre Bemba im Porträt

Soll 18 Jahre einsitzen: Jean-Pierre Bemba Foto: dpa

DEN HAAG epd | Der frühere kongolesische Vize-Präsident, Jean-Pierre Bemba, muss wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für 18 Jahre ins Gefängnis. Die Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verkündeten am Dienstag das Strafmaß gegen den 53-Jährigen. Bemba war im März schuldig gesprochen worden, weil Rebellen unter seiner Kontrolle in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik gemordet, vergewaltigt und geplündert hatten. Die Anklage hatte 25 Jahre Haft gefordert.

Die Verbrechen seien mit besonderer Brutalität begangen worden, sagte die vorsitzende Richterin Sylvia Steiner am Dienstag. Manche Vergewaltigungsopfer seien Kinder gewesen und deshalb besonders wehrlos. Auch, dass manchmal mehrere Angreifer ein einziges Opfer vergewaltigt hätten, gelte als erschwerender Umstand. Die annähernd acht Jahre, die Bemba bereits in Untersuchungshaft in Den Haag saß, werden von der Gesamtstrafe abgezogen.

„Das Strafmaß von 18 Jahren bietet Opfern von sexueller Gewalt und anderen schweren Verbrechen ein Gefühl, dass Gerechtigkeit geschieht“, sagte Géraldine Mattioli-Zeltner von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch am Dienstag. Mehr als ein Jahrzehnt hätten Täter in der Zentralafrikanischen Republik straflos über die Bevölkerung herfallen können. „Andere Kommandeure sollten zur Kenntnis nehmen, dass auch sie für Verbrechen ihrer Truppen zur Rechenschaft gezogen werden können“, betonte Mattioli-Zeltner.

Die Höchststrafe, die der Strafgerichtshof verhängen kann, beträgt 30 Jahre Haft, in Ausnahmefällen ist eine lebenslange Haftstrafe möglich. Bembas Verteidigung forderte eine geringe Strafe und argumentierte, der Angeklagte sei bereits länger eingesperrt gewesen, als für die Verbrechen angemessen.

Der erste verurteilte Angeklagte

Der frühere Oppositionspolitiker, Unternehmer und Rebellenführer ist der erste Angeklagte, der vom Strafgerichtshof als Militärführer verurteilt wurde. Bembas Anwälte legten diese Woche bereits gegen die Verurteilung Rechtsmittel ein, sie können zusätzlich auch gegen das Strafmaß in Berufung gehen.

Bemba war 2008 festgenommen und im März verurteilt worden, weil er half, mit seiner Miliz in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik einen Staatsstreich niederzuschlagen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Soldaten unter Bembas Führung bei den Kämpfen zwischen Oktober 2002 und März 2003 Verbrechen an der Zivilbevölkerung begangen hatten, darunter Mord und Vergewaltigung. Bemba bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Der Prozess begann im November 2010.

Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 eröffnet und hat seither insgesamt vier Urteile gesprochen, darunter waren ein Freispruch und das Urteil gegen Bemba. Die anderen beiden bisher verurteilten Rebellenführer aus dem Kongo wurden zu 12 und 14 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht in Den Haag verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

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