Österreich streitet über Burkaverbot: Zwangsarbeit und Schleierstreit

In Österreich wird erneut über eine Verschärfung des Asylrechts diskutiert. Beim Thema Burka will sich die SPÖ an Deutschland orientieren.

Menschen in Kostümen aus dem 19. Jahrhundert sitzen in einer Kutsche

In Österreich soll es verschärfte Kleidervorschriften geben Foto: dpa

WIEN taz | Die Diskussion über ein Burkaverbot hat auch Österreich erreicht. Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz, dessen Sensorium für populäre Themen stark ausgebildet ist, hat die Debatte in der vergangenen Woche eröffnet. Gleichzeitig will er arbeitslose Asylbewerber in Ein-Euro-Jobs auf kommunaler Ebene zwingen. Die meisten seien mangels Sprachkenntnissen nicht vermittelbar. Und wer vom Staat ernährt werde, der solle auch etwas leisten.

FPÖ-Chef Strache, der schon lange für ein Verbot der Vollverschleierung eintritt, verweist auf Facebook auf eine zwei Jahre alte Stellungnahme des Au­ßenministers, der von einer „Scheindebatte“ sprach. Frauen mit Gesichtsschleier seien in ­Österreich ein Randphänomen.

Dieser Meinung sind heute noch die Grünen. Und auch Carla-Amina Baghajati, die Frauenbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, plädiert für mehr Gelassenheit. Sie selbst habe keine Sympathie für den Nikab, vermutet hinter der Forderung aber populistische Motive. Aus dem Koran lasse sich ein Gebot der Verschleierung nicht ableiten. Viele junge Frauen würden aber mit dem Gesichtsschleier bewusst provozieren wollen. Geschäftsleute in der Wiener Innenstadt und Hoteliers in Zell am See fürchten, dass die betuchte Klientel aus den Golf-Staaten vergrault wird.

Ein Verschleierungsvorbot vorstellen kann sich indes der SPÖ-Fraktionschef Andreas Schieder. Er will der ÖVP entgegenkommen, wenn diese der alten SPÖ-Forderung nach der Homo-Ehe nachgebe. Seine Partei prüfe ­Erfahrungen anderer Länder. Eine Lösung, wie sie Deutschlands Innenminister Thomas de Mai­zière vorschlägt, erscheint ihm aber praktikabel: ein Verbot in Ämtern, Schulen und hinter dem Steuer. Schon jetzt ist das Tragen von Gesichtsschleiern vor Gericht und bei Personenkontrollen untersagt. Bildungseinrichtungen steht es frei, ­entsprechende Verbote in der Hausordnung festzuschreiben.

Gewerkschaften fürchten Folgen für Langzeitarbeitslose

Die Forderung nach nur symbolisch bezahlten Hilfstätigkeiten für Flüchtlinge löste gemischte Reaktionen aus. Der Migrationsexperte Thomas Liebig kann sich das vorstellen, wenn diese Tätigkeiten auch einen Ausbildungscharakter hätten. Außerdem dürfe nicht der Eindruck vermittelt werden, diese Leute müssten wegen Arbeitsunwilligkeit in solche Jobs gezwungen werden. „Wir wissen aus Umfragen aus Deutschland, dass die meisten Flüchtlinge Arbeit wollen, sich aber schwertun, etwas zu finden“, sagte er dem Standard. Die Gewerkschaften fürchten, dass ­solche Maßnahmen die Tür für einen Niedriglohnsektor auch für einheimische Langzeitarbeitslose aufstoßen würden.

Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht wünscht sich auch ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka. Er will, dass rechtskräftig verurteilte Asylwerber den Anspruch auf Asyl verlieren. Über das Wochenende ruderte er etwas zurück. Bei schweren Verbrechen gilt diese Regelung schon jetzt.

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