Indisches Gesetz gegen Leihmutterschaft: Keine Babys mehr aus Indien

Indien ist bei Ausländern mit Kinderwunsch beliebt. Die Regierung plant ein Verbot der Leihmutterschaft für Ausländer, Ledige und Homosexuelle.

Ein sehr kleines Baby wird von Armen von Erwachsenen gehalten, deren Gesichter man nicht sieht

Geboren ist es in Indien, aufwachsen wird es in Großbritannien: ein Baby aus Leihmutterschaft Foto: reuters

NEU-DELHI epd | Indiens Regierung plant ein vollständiges Verbot der kommerziellen Leihmutterschaft. Das Kabinett stimmte am Mittwoch in Neu-Delhi einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu, wie die Times of India berichtete. Danach dürfen nur noch indische Paare, die seit mindestens fünf Jahren verheiratet sind, ein Baby von einer anderen Frau gegen Geld austragen lassen.

Homosexuellen, Ledigen, unverheirateten Paaren und Ausländern soll es künftig verboten sein, eine solche Leistung in Anspruch zu nehmen. Als Leihmütter kommen zudem nur noch enge Verwandte eines Paares infrage. Für das Paar selbst gelten zudem Altersbeschränkungen.

Indien war lange Zeit als Ziel für Ausländer mit unerfülltem Kinderwunsch beliebt, weil das Austragen eines Kindes von einer fremden Frau dort deutlich billiger war als irgendwo sonst auf der Welt. Zudem war die Leihmutterschaft in der Praxis kaum reguliert.

Überraschend hatte im Oktober 2015 der indische Rat für medizinische Forschung die Fertilitätskliniken angewiesen, ab sofort ihren Service nur noch indischen Ehepaaren anzubieten und damit der Milliarden-Industrie rund um Kinderwünsche von Paaren aus der ganzen Welt einen harten Schlag bereitet. Ausländer, Unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare wurden in den indischen Kliniken seither abgewiesen. Nun wird diese neue Praxis offenbar Gesetz.

Immer wieder hatte in der Vergangenheit Leihmutterschaften und Eizell-Spenden in Indien für Probleme gesorgt. Ein Ehepaar aus Bayern, dass 2008 Zwillinge in Indien durch eine Leihmutter austragen ließ, harrte zwei Jahre in dem Subkontinent aus, weil sich Deutschland weigerte, Pässe für die Kinder auszustellen. In Deutschland ist das Austragen von Babys über eine fremde Frau illegal, Kinder, die von einer indischen Leihmutter geboren werden, gelten nicht als deutschen Staatsbürger. In einer einmalige Amnestie-Aktion durften 2010 Kinder und Eltern schließlich ausreisen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.