Kolumne Pressschlag: Die FC Bayern-Finte

Ist der FC Bayern in Gefahr? Droht dem Club die Streichung aus dem Vereinsregister? Nein, die Attacke ist nur gut gemachte Werbung.

Das Logo des FC Bayern München an einer Hauswand

Geht es wirklich um den ruhmreichen, den einzigartigen Fußball-Club Bayern München e. V.? Foto: dpa

„Kurios: Juraprofessor will FC Bayern auflösen“, das meldeten viele Medien. Eine schöne Geschichte: Fußballerisch kann den FC Bayern in der Bundesliga kaum jemand stoppen. Nur ein bisher unbekannter Rechtsprofessor aus Osnabrück hat die Schwachstelle des FC Bayern gefunden: seinen Vereinsstatus.

Tatsächlich hat der Vereinsrechtsexperte Lars Leuschner bereits Anfang August das Amtsgericht München darauf hingewiesen, dass der FC Bayern München möglicherweise wegen „Rechtsformverfehlung“ aus dem Vereinsregister zu streichen sei.

Und das Amtsgericht setzte dem Verein eine Frist zur Stellungnahme, bis zum 20. September. Das berichtete Zeit Online am Donnerstag und löste damit die Medienlawine aus.

Kurios ist der Vorgang schon deshalb, weil Leuschner dem FC Bayern nichts Böses will. Er ist bekennender Bayern-Fan. Außerdem glaubt er persönlich, dass der Verein den Anforderungen durchaus genüge. Schließlich hat der FC Bayern seinen Profibetrieb in eine Aktiengesellschaft ausgegliedert. Er sei damit für die vereinsrechtlichen Anforderungen eher gerüstet als etwa der FC Schalke 04, der die Lizenzspielerabteilung nicht ausgegliedert habe.

Professor Leuschner ist Bayern-Fan

Vereinsrechtlich kommt es darauf an, dass der Vereinszweck ein ideeller ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein Verein mit seinen kommerziellen Töchtern allerdings durchaus kommerzielle „Nebenzwecke“ verfolgen. Insofern sieht Leuschner den FC Bayern auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Zwar hält der Fußballklub Bayern München 75 Prozent der Anteile an seiner Profifußball-AG, doch das sei auch notwendig, weil der Verein sonst seine Bundesligalizenz verliere. Nach den Regeln der Deutschen Fußball-Liga (DFL) muss ein Verein in der Regel mindestens 50 Prozent plus eine Stimme an der Profiabteilung halten.

Kurios ist der Vorgang schon deshalb, weil Leuschner dem FC Bayern nichts Böses will

Warum also hat Leuschner einen Antrag gestellt, dem er emotional und juristisch keinen Erfolg wünscht? Er ist offensichtlich unzufrieden mit der harten Linie, die das Amtsgericht München im Fall des ADAC angedeutet hat. Seit Jahren schon prüft das Amtsgericht, ob der Automobil-Club aus dem Vereinsregister zu streichen ist.

Großer öffentlicher Wirbel

Leuschner hält die Linie der Münchener Juristen für zu streng. Ihm genügt die BGH-Unterscheidung in Hauptzweck und Nebenzweck. Und um den Münchener Richtern die Konsequenzen vor Augen zu führen, warnt Leuschner immer wieder, dass man sonst ja den FC Bayern aus dem Vereinsregister streichen müsste.

Neu ist nur, dass er jetzt offensichtlich ein förmliches Verfahren angestoßen hat und damit großen öffentlichen Wirbel, vor allem bei Fußballfans, auslöste. Vielleicht hofft er sogar insgeheim, dass der zuständige Amtsrichter nun von seinen Freunden privat bedrängt wird, nichts zu tun, was den örtlichen Helden-Verein gefährden könnte.

Der Zeitpunkt von Leuschners Vorstoß verwundert allerdings etwas. Denn bereits im Mai hat der ADAC, mit Blick auf das Münchener Verfahren, seine Strukturen geändert. Aber es gibt ja noch viele andere Vereine, die bei einer strengeren Auslegung des Vereinsrechts gefährdet wären. „Rotes Kreuz, Caritas, TÜV und Dekra“ zählte Leuschner Anfang des Jahres auf. Ihre Interessen verteidigt er mit seiner FC-Bayern-Finte.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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