Niedersachsen schränkt Geheimdienst ein: Verfassungsschutz wird überwacht

Niedersachsen kontrolliert künftig, wer warum bespitzelt wird. V-Leute sollen früher abgeschaltet, Wohnräume nur noch von der Polizei ausgeforscht werden.

Ein echter Datenknoten: Telekommunikation darf der Geheimdienst weiter orten Foto: dpa

Nach diversen Affären um die Bespitzelung von Journalisten, politisch engagierten Bürgern und dem Totalversagen im Skandal um die rechtsextreme NSU-Terrorzelle macht Niedersachsen bei der Reform des Verfassungsschutzes Ernst. Mit den Stimmen von SPD und Grünen wird der Landtag in Hannover am Mittwoch ein neues Verfassungsschutzgesetz beschließen, das den landeseigenen Geheimdienst einer stärkeren Kontrolle unterwirft: Jede Überwachung muss künftig vom Innenministerium genehmigt werden.

Außerdem wird nach spätestens vier Jahren überprüft, ob sich die Vermutung, dass der Bespitzelte die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik tatsächlich bekämpfen will, erhärten ließ. War dieser Verdacht unbegründet, muss dem „Beobachtungsobjekt“ mitgeteilt werden, dass es im Visier des Inlandsgeheimdiensts war, heißt es in der zur Abstimmung vorliegenden Beschlussvorlage des „Landtagsausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes“. Zusätzlich sind die bei der unbegründeten Bespitzelung erhobenen Daten „zu löschen“.

Auch der Einsatz verdeckter Ermittler wird künftig strenger geregelt. Die sogenannten V-Leute dürfen ab heute keine schweren Straftaten mehr begangen haben und finanziell nicht dauerhaft abhängig von den Zahlungen des Verfassungsschutzes sein. V-Leute, die aus einem verfassungsfeindlichen Umfeld wie etwa der NPD aussteigen wollen, sind sofort abzuschalten. Die Überwachung von Wohnräumen ist nur noch der Polizei, nicht mehr aber dem Inlandsgeheimdienst erlaubt.

Dabei ist das neue Verfassungsschutzgesetz lediglich ein Kompromiss zwischen Niedersachsens SPD-Innenminister Boris Pistorius und den Grünen. Im Wahlkampf 2012 hatten die Grünen die völlige Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert: Der sei „ein Scheißhaufen“, hatte die grüne Landtagsfraktionschefin Anja Piel bei einem Parteitag in Stade gepoltert.

„Bundesweite Vorreiterrolle“

Zuvor hatten Sozialdemokraten und Grüne dem damals noch amtierenden CDU-Innenminister Uwe Schünemann vorgeworfen, die Schlapphüte politisch zu instrumentalisieren: Bespitzelt wurden mindestens sieben regierungskritische Journalisten, darunter auch die taz-Autorin Andrea Röpke, die immer wieder über die Neonazi-Szene berichtet. Unberechtigt überwacht wurden auch tausende Bürger – etwa ein Landwirt, der nach Anti-Atom-Protesten als „linksextrem“ registriert wurde.

„Mit unserer Forderung nach vollständiger Auflösung des Verfassungsschutzes konnten wir uns nicht durchsetzen“, räumt Grünen-Chefin Piel ein. Trotzdem lobt der Parlamentarische Geschäftsführer ihrer Fraktion, Helge Limburg, das neue Gesetz in höchsten Tönen: Eine „bundesweite Vorreiterrolle“ übernehme Niedersachsen beim Verfassungsschutz jetzt.

Der rot-grüne Entwurf stehe für einen „ausgewogenen Weg zwischen Datenschutz, Bürgerrechten und Sicherheitsinteressen“, sagt Limburg – schließlich werde der Geheimdienst auch durch das Parlament stärker kontrolliert: Künftig muss der Verfassungsschutzausschuss vom Innenministerium über jede Überwachungsmaßnahme informiert werden. „Das Gesetz folgt der Devise: So viel Vertraulichkeit wie nötig, so viel Transparenz wie möglich“, wirbt der Grüne.

Diverse Überwachungsmöglichkeiten bleiben dem Inlandsgeheimdienst auch nach der Reform des Verfassungsschutzgesetzes. Die Geheimen dürfen:

weiter verdeckt observieren und beschatten

außerhalb von Wohnungen verdeckt fotografieren

außerhalb von Wohnungen Gespräche mit Wanzen und Kameras überwachen

Briefe mitlesen und Telefongespräche abhören

sogenannte „stille SMS“ verschicken, mit denen Mobiltelefone unbemerkt vom Besitzer geortet werden können

Verboten ist dagegen der Einsatz „unbemannter Fluggeräte“ – also von Drohnen.

Dabei hat Limburg bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs durchaus Niederlagen einstecken müssen. Bis zuletzt umstritten war etwa, ob der Verfassungsschutz Minderjährige schon ab dem Alter von 14 oder von 16 überwachen darf. Auf Druck der Opposition setzte Innenminister Pistorius die härtere Variante durch.

CDU und FDP wollen im Landtag mit einem Untersuchungsausschuss Pannen der Sicherheitsbehörden aufdecken, etwa bei der Messerattacke der 16-Jährigen Safia S. auf einen Polizisten in Hannovers Hauptbahnhof aber auch bei der Absage des Fußball-Länderspiels gegen die Niederlande im November. Beide Parteien haben angekündigt, gegen das Gesetz stimmen zu wollen.

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