Menschenrechtsrat der UNO: Russland ist seinen Sitz los

Russland verliert in einer Abstimmung. Nun darf das Land nicht mehr an Beratungen über die humanitäre Lage in der Welt teilnehmen.

Viele Politiker um einen runden Tisch

Abstimmung über eine Beendigung der Luftangriffe auf Syrien am 8. Oktober im UN-Sicherheitsrat Foto: reuters

GENF taz | In einer in der UNO-Geschichte bislang sehr seltenen Entscheidung gegen eines der fünf ständigen Vetomächte des Sicherheitsrates hat die Generalversammlung Russland die Wahl in den UN-Menschenrechtsrat in Genf verwehrt. Bei der Bestimmung von zwei neuen Mitgliedern des Rates aus der Regionalgruppe Osteuropa der Generalversammlung für die nächsten drei Jahre votierten am Freitagabend lediglich 112 der 193 UNO-Mitglieder für den Kandidaten Russland. Gewählt wurden die beiden anderen osteuropäischen Bewerber, Ungarn mit 144 und Kroatien mit 114 Stimmen.

Bislang scheiterte lediglich einmal die Vetomacht USA wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen von US-Soldaten und Geheimdienstlern im ab 2003 von den USA besetzten Irak mit einer Kandidatur für den Menschenrechtsrat. Dort sind 47 Staaten aus allen Weltregionen vertreten. Ein Drittel wird jährlich neu gewählt.

Im Vorfeld der Abstimmung hatten 80 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen, darunter Human Rights Watch (HRW), CARE und Refugees International hatten die Mitgliedsstaaten der UN-Generalversammlung in einem Schreiben dazu aufgefordert, „sich zu fragen, ob Russlands militärische Unterstützung für den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad mit einem Sitz im Gremium zur Wahrung der Menschenrechte vereinbar“ sei.

Die Unterzeichner des Schreibens, darunter auch zahlreiche syrische Hilfsorganisationen, warfen Moskau routinemäßige Angriffe auf Zivilisten vor. Zudem kritisierten sie, dass Russland Anfang Oktober im UNO-Sicherheitsrat per Veto eine Resolution für eine Waffenruhe in Aleppo und den Stopp aller Luftangriffe auf die Stadt verhindert hatte.

Botschaft erhört

Die 80 NGOs beriefen sich in ihrem Schreiben auf die Resolution der Generalversammlung zur Gründung des Menschenrechtsrates im Jahre 2006. Danach sollen die UNO-Mitglieder bei den Wahlen zur Besetzung des Rates „den Beitrag der Bewerberstaaten zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte innerhalb und außerhalb des eigenen Landes beachten“. Ein Vertreter von HRW zeigte sich am Freitagabend in Genf „zufrieden, dass die Botschaft der 80 NGO gehört wurde“.

Der russische UN-Botschafter Witali Tschurkin sagte, sein Land sei lange in dem Gremium gewesen und brauche nun „eine Pause“. Er fügte hinzu: „Kroatien und Ungarn sind aufgrund ihrer Größe glücklicherweise nicht so stark den Winden der internationalen Diplomatie ausgesetzt. Russland ist ziemlich exponiert.“ Tschurkin äußerte sich „überzeugt, dass Russland dem Menschenrechtsrat bald wieder angehören“ werde.

Bei der Auswahl von Mitgliedern des Menschenrechtsrates auf Basis der Politik der jeweiligen Bewerber erwies sich die Generalversammlung allerdings auch diesmal nicht konsequent. Das wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und des laufenden Krieges im Jemen kritisierte Saudi-Arabien, gegen dessen Wahl im Vorfeld ebenfalls zahlreiche NGO protestierten hatten, zog mit 152 Stimmen in den Menschenrechtsrat ein.

Ebenfalls gewählt wurden China, Ägypten und Kuba . Die anderen neuen Mitglieder des Rates für die nächsten drei Jahre sind Brasilien, Großbritannien, Irak, Japan, Südafrika, Tunesien , Ruanda und die USA.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.