Klageempfehlung wegen Ärztedatenbank: Juristen auf Massenakquise

Anwälte rufen Ärzte auf, gegen „Correctiv“ und „Spiegel Online“ zu klagen – wegen eines gemeinsamen Rechercheprojekts.

Miniaturarztfiguren stehen vor Tabletten

Die Ärzte wollen nicht in der Datenbank gelistet sein. Das hofft zumindest die Anwaltskanzlei aus Jena Foto: photocase.de/margie

Der Brief klingt vielversprechend: 10.000 bis 15.000 Euro Entschädigung könnten die Ärzte womöglich rausholen, wenn sie gegen Correctiv und Spiegel Online vorgehen. Das behauptet zumindest eine Anwaltskanzlei aus Jena in einem Schreiben, in dem sie Ärzte auf ein gemeinsames Rechercheprojekt von Correctiv und Spiegel Online hinweist. Die Redaktionen haben eine Datenbank erstellt, die 20.000 Ärzte und Heilberufler auflistet, die im Jahr 2016 Geld von den größten deutschen Pharma-Unternehmen bekommen haben.

Man habe „sehr, sehr viele“ Beschwerden von Ärzten und Patienten bekommen, die diese Datenbank rufschädigend fänden, behauptet Stefan Giller, einer der Anwälte. Daraufhin schrieb die Kanzlei weitere Ärzte an und bot ihre Dienste an. Correctiv hat das Schreiben auf seiner Webseite veröffentlicht. 36 Ärzte hätten demnach mittlerweile der Kanzlei ihr Mandat übertragen.

Am 1. 11. erhielt dann Correctiv selbst Post aus der Jenaer Kanzlei mit der Aufforderung, die jeweiligen Namen aus der Datenbank zu streichen und deren Veröffentlichung zu unterlassen. Es ist nicht das erste Mal, dass Correctiv solche Briefe bekommt, aber das erste Mal, dass dahinter eine solche „Massenakquise“ steckt, wie Correctiv-Reporter Markus Grill sagt. Seine Redaktion habe bisher keinen einzigen Namen gelöscht und werde das auch nicht tun.

Denn: Alle Mediziner, die in der Datenbank zu finden sind, hatten zugestimmt, dass ihre Namen und Adressen veröffentlicht werden dürfen. Die Jenaer Anwälte empfehlen den Ärzten in ihrem Brief dennoch, sich Rechtsbeistand zu holen und weisen freundlich darauf hin, dass „wir Sie auch unverbindlich und kostenfrei über Ihre rechtlichen Möglichkeiten“ informieren. Ob diese Form der „Massenakquise“ rechtens ist, prüft derzeit die Thüringer Rechtsanwaltskammer.

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