Prozess gegen Lutz Bachmann: Urteil hat Bestand

Pegida-Mitbegründer Bachmann bleibt wegen Volksverhetzung verurteilt. Verteidigung und Anklage haben die Berufung zurückgenommen.

Lutz Bachmann guckt in die Kamera. Eine Sonnenbrille hängt um seinen Hals

Beim Urlaub in Dresden: Lutz Bachmann Foto: dpa

DRESDEN taz | Die Verurteilung von Pegida-Anführer Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Eine Strafkammer des Landgerichtes Dresden konnte am Mittwoch sowohl Staatsanwalt Tobias Uhlemann als auch Verteidigerin Katja Weichel zur Rücknahme ihrer Berufungen bewegen. Das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 3. Mai sei „gut begründet und gut vertretbar“, sagte der Vorsitzende Martin Schultze-Griebler.

Damit muss der auf Teneriffa lebende Bachmann, der zur Verhandlung nicht persönlich erschien, eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro zahlen, in Summe 9.600 Euro. Zunächst hatte der 43-Jährige noch vollmundig angekündigt, „bis zur letzten Instanz“ gehen zu wollen. Daraus wird jetzt nichts.

Anlass für die Anklageerhebung waren Facebook-Äußerungen Bachmanns vom September 2014, in denen er Flüchtlinge als „Gelumpe, Dreckspack und Viehzeug“ beschimpft hatte. Damit habe er eine Störung des öffentlichen Friedens billigend in Kauf genommen, befand das Dresdner Amtsgericht und verurteilte ihn wegen Volksverhetzung.

Zunächst hatte der Chef der fremdenfeindlichen „Pegida“-Bewegung bestritten, Verfasser des inkriminierten Textes zu sein. Erst Anfang November legte Bachmann ein nachträgliches Geständnis ab. Vor der gestrigen Verhandlung hatte es bereits eine Einigung der Prozessparteien gegeben, nicht mehr über den Tatbestand selbst, also Bachmanns Schuld zu verhandeln, sondern nur noch über die Rechtsfolgen, also das Strafmaß. Schnell zeigte sich in der Verhandlung an, dass aber auch hier Bachmann kein Erfolg beschieden sein wird.

Demonstrativ verlas der Vorsitzende Richter die bislang 16 Verurteilungen Bachmanns aus dem Strafregister, darunter Diebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Handel mit Betäubungsmitteln und Verletzung der Unterhaltspflicht. Auch wenn es sich nun um ein anderes Delikt als die Vorstrafen auf „klassisch-kriminellem Gebiet“ handele, sei der Angeklagte mit der jetzigen Verurteilung noch gut weggekommen, deutete Schultze-Griebler an.

Zur allwöchentlichen Dredner Pegida-Demonstration am vergangenen Montag erschienen nur noch knapp 2.000 Teilnehmer. Seit Bekanntwerden seines Wohnsitzwechsels auf die spanische Ferieninsel Teneriffa im Sommer wird spekuliert, wie lange Lutz Bachmann noch zu dem rechten Wutbürgerevent einfliegen werde. Über seine gegenwärtigen Einkommensverhältnisse wurde vor Gericht nichts bekannt. Er lebe als „Privatier“, sagte seine Anwältin.

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