Kommentar Teilhabegesetz: Kein Paradigmenwechsel

Das Bundesteilhabegesetz ist nur ein Reförmchen der bisherigen Gesetzgebung. Und ein Rückschritt in Sachen Inklusion und Teilhabe.

Menschen in einem Käfig, einer hält ein Schild mit der Aufschrift "Behindert nicht blöd"

#NichtMeinGesetz: symbolische „Käfig-Aktion“ vor dem Berliner Hauptbahnhof am 28. Juni Foto: Andi Weiland / Gesellschaftsbilder.de

Das am Donnerstag verabschiedete Bundesteilhabegesetz ist der ganz große Wurf. Zumindest für Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD). Sie freut sich über „eine der größten sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode“. Millionen Bürger würden von dem Gesetz profitieren.

Behinderte Menschen sehen das anders: Nach einem jahrelangen Beteiligungsverfahren und Beratungen über das Gesetz finden sie nun einen Scherbenhaufen vor. Denn das Teilhabegesetz ist ein Rückschritt in Sachen Inklusion und Teilhabe!

Unter dem Kampagnennamen #NichtMeinGesetz haben die Betroffenen einen „noch nie dagewesenen Abwehrkampf geführt“, wie die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Sigrid Arnade, feststellt. Die größte Behindertenrechtsbewegung der letzten 30 Jahre konnte in letzter Minute noch einige der größten Schrecken abmildern.

Zwar dürfen behinderte Menschen künftig mehr Einkommen verdienen und etwas mehr Vermögen ansparen, die Unterstützungsleistungen für sie bleiben aber von der eigenen finanziellen Situation abhängig. Betroffene müssen sich an den Kosten ihrer Assistenz beteiligen.

Menschen mit Behinderungen fordern immer wieder: „Nichts über uns ohne uns!“ Jedoch sind sie in den Redaktionsräumen des Landes kaum vertreten. Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2016 präsentiert sich die taz am Vortag als Ergebnis einer „freundlichen Übernahme“.

Darin erzählen Autor_innen von sich. Davon, dass sie nicht „an den Rollstuhl gefesselt sind“ oder „an ihrem schweren Schicksal leiden“. Davon, wie es ihnen im Alltag und im Beruf ergeht. Koordiniert wird die Übernahme von Leidmedien.de. taz.mit behinderung – am Kiosk, eKiosk und natürlich online auf taz.de.

Außerdem stehen die innersten Werte der Behindertenpolitik zur Debatte: Die sogenannte 5-aus-9-Regel, nach der behinderte Menschen keine Unterstützung erhalten, wenn sie nicht behindert genug sind, und zum Beispiel nur in 3 von 9 „Lebensbereichen“ eine Beeinträchtigung haben, wird nun zwar nicht direkt eingeführt, allerdings bis 2023 weiter evaluiert und eventuell später doch noch zum Gesetz. Damit könnten auch in Zukunft Betroffene ihren Anspruch auf Hilfen verlieren.

Das sogenannte Pooling ermöglicht das Zusammenlegen von Unterstützungsleistungen für mehrere Personen gleichzeitig auch gegen den Willen der Betroffenen. Es kann also dazu führen, dass behinderte Menschen sich ihre Assistenzen miteinander teilen müssen. Will beispielsweise einer mit Freunden ins Kino gehen und der andere zu Hause bleiben, würde einer von beiden den Kürzeren ziehen.

Wird eine Unterbringung in einer speziellen Wohnform, etwa einem Wohnheim, für den Betroffenen vom Sozialamt für zumutbar erachtet und ist diese gleichzeitig günstiger, so können auch in Zukunft Betroffene gegen ihren Willen in Heimen untergebracht werden.

Am Ende bleibt festzuhalten, dass das Bundesteilhabegesetz nicht mehr als ein Reförmchen der bisherigen Gesetzgebung ist. Das große Versprechen, einen Paradigmenwechsel herbeizuführen und die UN-Behindertenrechtskonvention acht Jahre nach der Ratifizierung auch in Deutschland endlich gelebte Praxis werden zu lassen, wurde nicht eingehalten.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Autor | Moderator | Medienmacher. Aktivist für #Inklusion & #Barrierefreiheit ♿️ SOZIALHELDEN.de, dieneuenorm.de

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.