Steuerbetrug im Internethandel: Zahl ich, zahl ich nicht…

Der Bundesrechnungshof beklagt Einnahmeausfälle in Millionenhöhe. Besonders ausländische Firmen drücken sich vor der Umsatzsteuer.

Amazon-Warenlager in Leipzig

Amazon-Warenlager in Leipzig Foto: reuters

BERLIN taz | Im Internethandel erhebt der deutsche Staat nur einen Bruchteil der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Dies kritisiert der Bundesrechnungshof in seinem jüngsten Bericht. „Beim Bundesfinanzministerium gibt es kein Konzept, wie mit dem Problem umgegangen wird, dass sich Unternehmen nicht registrieren“, sagt der Präsident des Bundesrechnungshofs Kay Scheller. Im internationalen Handel stehe es dem Unternehmer praktisch frei, ob er die Produkte deklariere.

„Das mag in den Anfangsjahren des Internets nicht so kritisch gewesen sein – nun sind die Finanzvolumina aber zunehmend relevant“, so Scheller. Laut Rechnungshof gibt es zurzeit fast kein Entdeckungsrisiko für nicht deklarierte Umsätze ausländischer Anbieter von digitalen Produkten wie Software oder Musik. So sei es „lebensfern“, anzunehmen, dass die Anbieter ihren steuerlichen Pflichten freiwillig nachkommen.

Ein weiteres Problem sind die Wettbewerbsverzerrungen. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des deutschen Einzelhandelverbands HDE, sagte der taz: „Es ist nicht akzeptabel, dass sich einige Unternehmen an dieser Stelle einen Wettbewerbsvorteil durch die Nichtzahlung von Steuern verschaffen.“ Besonderen Handlungsbedarf sieht er bei Onlinemarktplätzen: „Gewerbliche Plattformen wie Amazon sollten zollrechtlich verpflichtet werden, im Namen des inländischen Warenempfängers die Einfuhrabgaben abzuführen“.

Im Bundesfinanzministerium ist die Problematik bekannt. Arbeitsgruppen analysieren derzeit, wie die Besteuerung verbessert werden kann. „Vermutlich im Frühjahr nächsten Jahres wird es die ersten Ergebnisse geben, und dann kann auch darüber nachgedacht werden, was man rechtlich machen kann“, sagt Sprecher Dietmar Zwengel.

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