Koalition will „vegan“ definieren: Regierung stellt die V-Frage

Union und SPD fordern eine EU-weite Definition von „vegan“ und „vegetarisch“. Die Fleischindustrie befürchtet verwirrte Verbraucher.

Das Vegan-Label auf einer Kühlschranktür im Supermarkt

Was vegan und vegetarisch genau bedeutet, ist gesetzlich nicht geregelt Foto: dpa

BERLIN taz | Vegetarische Bratwürste, ein veganes Schnitzel – oder doch lieber ein veganer Rollbraten zu Weihnachten? Fleischalternativen aus Soja oder Weizeneiweiß verzeichneten zuletzt ein Umsatzplus von jährlich rund 30 Prozent. Doch was vegan und vegetarisch genau bedeutet, ist gesetzlich noch nicht geregelt. Damit sich das ändert, haben am Freitag Abgeordnete von SPD und Union im Bundestag die Regierung aufgefordert, sich für eine EU-weite Definition von „vegan“ und „vegetarisch“ einzusetzen.

Denn: Nicht überall, wo „vegan“ draufsteht, ist auch ausschließlich Veganes drin. Das Problem sind die sogenannten Verarbeitungshilfsstoffe, die nicht auf der Zutatenliste stehen müssen. Beispielsweise werden Weine und Fruchtsäfte oft mit tierischer Gelatine – also letztlich aus Knochen und Schweineschwarten – geklärt. Veganer und Vegetarier verzichten auf solchen Wein lieber.

Ein Label der European Vegetarian Union, das in Deutschland vom Vegetarierbund (Vebu) umgesetzt wird, bietet VerbraucherInnen momentan Orientierung. Aber: Das Label ist freiwillig. „Wenn Unternehmen ohne das Label den Begriff vegan oder vegetarisch verwenden, ist er nicht gesetzlich geschützt“, sagt Till Strecker vom Vebu.

Diskutiert wurde am Freitag noch ein weiterer Vorschlag der Koalition: „Um Klarheit für die Verbraucher zu schaffen“, so der Antrag, soll die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission eine Leitlinie für vegetarische und vegane Produkte erarbeiten. Über den Inhalt der Leitlinie haben die Koalitionspartner aber unterschiedliche Vorstellungen.

Es geht um die Vurst

Vertreter der Unionsfraktion machen sich Sorgen, dass VerbraucherInnen durch Namen wie „vegane Wurst“ oder „vegetarischer Fleischsalat“ verwirrt werden könnten: „Für mich besteht eine Wurst aus Fleisch“, sagte Alois Rainer, Metzgermeister und CSU-Abgeordneter im Bundestag. Als „Mogelpackung“ bezeichnete die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann vegetarischen Fleischsalat.

Verwirrte VerbraucherInnen befürchten auch der Bauern- und der Fleischerverband: „Wenn ich beispielsweise vegetarischen Schinken kaufe, habe ich eine bestimmte Erwartungshaltung, die nicht erfüllt wird. Darin besteht im Moment die Form der Verbrauchertäuschung“, erklärt Gero Jentzsch vom Deutschen Fleischerverband.

Elvira Drobinski-Weiß, SPD

„Man sollte sich nicht nach den Fleischern richten“

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Elvira Drobinski-Weiß hingegen hält es für abwegig, dass Verbraucher davon ausgehen könnten, in einer veganen Wurst sei Fleisch: „Es gibt keine Hinweise aus der Verbraucherforschung, dass diese Begriffe zu Verwirrung führen. Bei der Bezeichnung sollte man sich nicht nach den Fleischern richten, sondern danach, was die Verbraucher wollen“, sagte sie am Freitag. So steht dann auch im Antrag, dass Bezeichnungen für Lebensmittel den „Verbrauchererwartungen“ entsprechen müssen.

Strecker vom Vebu vermutet wirtschaftliche Interessen hinter der Argumentation von Bauern und Fleischern. Das dementiert DFV-Sprecher Jentzsch: „Es gibt keine Konkurrenz“, sagt er und verweist auf die im Vergleich zur Fleischindustrie geringen Umsatzzahlen der Fleischalternativen.

Tatsächlich hatte die deutsche Fleischwarenindustrie nach Angaben ihres Verbandes im Jahr 2015 einen Umsatz von 18,3 Milliarden Euro – mit vegetarischen und veganen Fleischalternativen wurden laut Vebu im selben Jahr 150 Millionen Euro Umsatz gemacht.

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