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VW-Kündigung für Islamisten rechtens

Terror Arbeitsgericht hält Weiterbeschäftigung für unzumutbar. Vertrauensverhältnis zerrüttet

Zu der in Wolfsburg entstandenen Salafistenzelle gehören Dutzende Islamisten, von denen einige in den Irak gereist sind

Der Volkswagen-Konzern hat einem Mitglied der Wolfsburger Islamistenzelle zu Recht gekündigt. Wie das Arbeitsgericht Braunschweig am Montag urteilte, sei dem Autobauer eine Weiterbeschäftigung des 30-Jährigen nicht zumutbar. Das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Arbeitgeber sei zerrüttet.

Dem VW-Mitarbeiter war nach einer gescheiterten Ausreise Richtung Syrien der Pass entzogen worden. Das Arbeitsgericht stützte sich in seiner Entscheidung auf das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts, das bereits die Klage des Mannes gegen den Passentzug und ein Ausreiseverbot abgewiesen hatte.

Demnach hatte sich der Mann einer Islamistenzelle angeschlossen, die von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Wolfsburg geschaffen worden ist. Es bestehe die Gefahr, dass er sich dem bewaffneten Dschihad anschließen wolle, urteilte das Gericht.

Den Passentzug und das Ausreiseverbot hatte die Stadt Wolfsburg angeordnet, nachdem der Mann Ende des Jahres 2014 mit einer Drohne und 9.000 Euro Bargeld im Gepäck in die Türkei fliegen wollte. Die Behörden gingen davon aus, dass der in Deutschland geborene Mann mit Migrationshintergrund mit Hilfe von Schleusern von der Türkei aus nach Syrien weiterreisen wollte, um sich dem „Islamischen Staat“ anzuschließen.

Zu der in den vergangenen Jahren in Wolfsburg entstandenen Salafistenzelle gehören Dutzende Islamisten, von denen mindestens 20 in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind. Zwei Wolfsburger Syrienrückkehrer verurteilte das Oberlandesgericht Celle im Dezember 2015 zu mehrjährigen Haftstrafen. (dpa)

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