EU-Gericht billigt Solarzölle

Justiz Chinesische Firmen scheitern mit Klage gegen Antidumpingstrafen

Die Bundesregierung war aus Angst vor einem Handelskrieg mit China schon immer dagegen

FREIBURG taz | Die europäischen Strafzölle gegen chinesische Hersteller von Solarpaneelen verstoßen nicht gegen EU-Recht. Das entschied jetzt das EU-Gericht in Luxemburg am Dienstag in erster Instanz. Rechts­mittel zum Europäischen Gerichtshof sind aber noch möglich.

Die Zölle wurden im Juni 2013 von der EU-Kommission eingeführt, um die europäischen Hersteller zu schützen. Eine Untersuchung der Kommission hatte ergeben, dass chinesische Firmen ihre Solarmodule in Europa deutlich unter den Produktionskosten verkaufen.

Außerdem warf die Kommission China vor, die Solarfirmen unzulässig zu subventionieren. Verhängt wurden deshalb sowohl Antidumpingzölle als auch Antisubventionszölle. Zunächst betrug der Zollsatz 11,8 Prozent, stieg dann aber alsbald auf 47,7 Prozent.

Gegen diese Zölle klagten 26 betroffene chinesische Unternehmen. Sie machten vor allem geltend, dass die Probleme der europäischen Hersteller neben der chinesischen Konkurrenz auch viele andere Gründe haben, etwa die Finanzkrise, die Kürzung von Beihilfen in manchen EU-Staaten, die Entwicklung der Rohstoffe oder Einfuhren aus Taiwan.

Doch das EU-Gericht lehnte jetzt die Klagen in vollem Umfang ab. Die Kommission habe die anderen Faktoren durchaus erkannt. Sie sei aber zum Schluss gekommen, dass sie nicht gegen den von chinesischen Herstellern verursachten Schaden sprechen. Auch vor Gericht hätten die klagenden Firmen diese Annahme nicht widerlegen können.

Die EU-Kommission überlegt, ob sie die Zölle verlängert. Berlin war aus Angst vor einem Handelskrieg mit China schon immer dagegen, inzwischen opponiert die Mehrheit der EU-Staaten. Die deutsche Solarwirtschaft ist gespalten. Die Hersteller der Paneele sind für den Zollschutz, die Installateure und Planer dagegen. Sie hoffen auf bessere Geschäfte mit ­billigeren Paneelen aus China.Christian Rath