Freitaler „Terrorgruppe“ vor Gericht: Ein Prozess in großem Stil

Am Dienstag beginnt der Prozess gegen jene Rechte, die eine Gewaltserie in Freital verübten. Dafür wurde extra ein Saal mit Symbolcharakter gebaut.

Polizei vor einer Unterbringung für Asylbewerber

Die Polizei sichert 2015 eine Unterbringung von Asylbewerbern in Freital Foto: dpa

BERLIN taz | Acht Angeklagte und ein eigens für sie gebauter Verhandlungssaal: Ab Dienstag wird in Dresden über eine Gewaltserie gegen Flüchtlinge und Linke im nahe gelegenen Freital verhandelt. Die Anklage lautet auf Rechtsterrorismus. Es wird einer der größten Strafprozesse, die es im Freistaat Sachsen je gegeben hat.

Schon der Ort der Verhandlung hat Symbolcharakter: In einer im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkunft hat das Oberlandesgericht Dresden den Prozess einquartiert. Die eigenen Sitzungssäle wurden für zu klein befunden. Für das „zu erwartende große öffentliche Interesse“ seien diese „nicht geeignet“, so das Gericht. Nun wurde für 5,5 Millionen Euro ein eigener Hochsicherheitssaal gebaut. 152 Zuhörerplätze wird er fassen – mehr als im Münchner NSU-Prozess.

Ab Juli 2015 sollen sich die angeklagten sieben Männer und eine Frau, 19 bis 39 Jahre alt, zusammengetan haben. Laut Anklage zündeten sie vor zwei Flüchtlingsunterkünften Sprengsätze. Ein Syrer erlitt dabei Schnittwunden im Gesicht. Zudem soll die Gruppe einen Angriff auf ein linkes Wohnprojekt in Dresden verübt haben. Auch das Auto eines Linken-Stadtrats wurde gesprengt, dessen Parteibüro wiederholt attackiert.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte zunächst keine organisierte Gruppe gesehen und wollte alle Taten einzeln anklagen. Dann zog die Bundesanwaltschaft den Fall an sich – und erhob Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes und anderer Delikte. Damit werden mutmaßliche Angreifer von Flüchtlingsunterkünften erstmals unter dem Vorwurf des Terrorismus angeklagt. Seit 2014 ist die Zahl der Angriff kräftig gestiegen.

„Hier wurden Menschenleben riskiert“

Der Freitaler Gruppe ging es darum, ein „Klima der Angst“ zu schaffen, heißt es in der Anklage. Die Tötung von Menschen habe sie „billigend in Kauf genommen“. Als Rädelsführer hat die Bundesanwaltschaft Timo S., einen Busfahrer, und Patrick F., einen Pizzalieferanten, ausgemacht. Beide hielten schon seit Längerem Kontakte in die rechte Szene.

Die Verteidiger kritisieren die Anklage als überzogen. Die Taten seien „fraglos strafbar“, sagt Endrik Wilhelm, Anwalt der angeklagten Maria K. „Es bleibt aber der Eindruck, dass hier ein Exempel statuiert werden soll.“ Mit einem „Wahnsinnsaufwand“ werde gegen die Gruppe vorgegangen, so Wilhelm. Das stehe in keinem Verhältnis zu den überschaubaren Schäden. Die Angeklagten seien weder Terroristen, noch habe es Mordabsichten gegeben.

Anwältin Kristin Pietzyrk, die einen Flüchtling vertritt, der bei einem der Anschläge verletzt wurde, widerspricht. Die Gruppe habe ihre Taten aus einer rassistischen Motivation heraus begangen und genau geplant. „Hier wurden Menschenleben riskiert“, sagt Pietrzyk. „Die Terroranklage ist mehr als angemessen.“

Die Bundesanwaltschaft gründet ihre Anklage auf interne Chatprotokolle der Gruppe und Geständnisse mehrerer Beschuldigter. Im Prozess wollen einige von ihnen dennoch vorerst schweigen. Die Verhandlung kann deshalb dauern: Schon jetzt sind 62 Prozesstage bis September angesetzt.

Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten mehrjährige Haftstrafen. Nach Prozessende wird der nun genutzte Verhandlungssaal wieder umgewidmet: Als Speisesaal der künftigen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

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■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

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