Kabinett verabschiedet Istanbul-Konvention

RechtMit dem Abkommen werden Frauen vor Gewalt und Angriffen ihrer Partner geschützt

Ein wichtiger Schritt beim Gewaltschutz

Mona Küppers, Deutscher Frauenrat

BERLIN taz | Der Tag war perfekt gewählt: Am Internationalen Frauentag hat das Kabinett die sogenannte Istanbulkonvention verabschiedet. Mit dem Abkommen des Europarats, das 2011 im türkischen Istanbul beschlossen wurde, sollen Frauen vor Gewalt und insbesondere Partnerschaftsgewalt geschützt werden.

Deutschland hat die Konvention unterzeichnet, aber bislang nicht ratifiziert, also in deutsches Recht umgesetzt. Der Konvention zufolge müssen sexuelle Handlungen, die nicht einvernehmlich erfolgen, bestraft werden. Das war in Deutschland bis zum Sommer 2016 nicht der Fall. Doch mit dem im vergangenen Juli beschlossenen „Nein heißt Nein“-Passus im Sexualstrafrecht, der sexuelle Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen einer Person bestraft, sind die Bedingungen für eine Ratifizierung erfüllt.

Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) und Menschenrechtsorganisationen begrüßte die Verabschiedung. „Damit geht Deutschland beim Gewaltschutz einen wichtigen Schritt weiter“, sagte Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats. Der Dachverband aller Frauenorganisationen in Deutschland fordert jetzt, „allen von Gewalt betroffenen Frauen den gleichen Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsangeboten“ zu garantieren. Unabhängig vom Wohnort, einer Behinderung und vom Aufenthaltsstatus.

Seit Jahrzehnten klagen Frauenhäuser über eine unzureichende Finanzierung und gesetzliche Vorgaben, nach denen Frauen ohne geklärten Aufenthaltsstatus abgewiesen werden müssen. Die Folge: Auf eine Frau, die in einem Frauenhaus unterkommt, kommen vier, die abgewiesen werden müssen.

Jede vierte Frau in Deutschland hat einer Studie zufolge mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt erfahren, besonders häufig seitens des Partners oder Expartners. Laut Bundeskriminalamt wurden 127.457 Menschen 2015 Opfer von Gewalt in der Partnerschaft: Vergewaltigung, Körperverletzung, Stalking, Beleidigung, Mord. 82 Prozent der Opfer sind Frauen, 80 Prozent der Täter sind Männer.

Schwesig verkündete am Mittwoch noch eine weitere für Frauen positive Nachricht: 70 Prozent der 362 börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen, die durch das Quotengesetz verpflichtet sind, Aufsichtsratsposten mit mindestens 30 Prozent Frauen zu besetzen, hätten sich daran gehalten.

Das freute vor allem die Ini­tiative Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR), die das Quotengesetz mit initiiert hatte. FidaAR-Chefin Monika Schulz-Strelow kritisierte aber, dass sich immer noch Unternehmen weigerten, sich „ambitionierte individuelle Zielgrößen“ festzulegen.

Simone Schmollack