Der NPD geht es jetzt ans Geld

Extremismus Der Bundesrat will verfassungsfeindlichen Parteien Staatszuschüsse und Spendenbegünstigung streichen. Eine Grundgesetzänderung ist erforderlich

Die NDP hat Geldprobleme. Die dürften sich verschärfen Foto: Dagmar Schwelle/laif

AUS BERLIN Christian Rath

Die NPD wird wohl bald auf staatliche Parteifinanzierung verzichten müssen. Noch in dieser Wahlperiode sollen das Grundgesetz und das Parteiengesetz geändert werden. Das schlägt der Bun­desrat vor, die Große Koalition will es umsetzen.

Im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht den Antrag des Bundestags auf ein Verbot der NPD abgelehnt. Die Partei sei zwar verfassungswidrig, aber ihr Gefährdungspotenzial sei zu gering. Damals wies allerdings Andreas Vosskuhle, der Präsident des Gerichts, darauf hin, dass „in dieser Situation“ Parteien von der Parteifinanzierung ausgeschlossen werden können. Dazu sei jedoch eine Grundgesetzänderung erforderlich. Niedersachsen hatte daraufhin sofort zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes im Bundesrat vorgelegt.

Die Gesetzentwürfe wurden am Freitag im Bundesrat beschlossen – einstimmig. So soll im Grundgesetz der Passus eingefügt werden: „Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, sind von einer staatlichen Teilfinanzierung oder steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen.“ Allerdings gab es noch eine wichtige Änderung gegenüber dem Vorschlag Niedersachsens: Nicht der Bundestagspräsident soll über den Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung entscheiden, sondern das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt wären dann (wie beim Parteiverbot) die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. Für das Jahr 2015 erhielt die NPD 1,3 Millionen Euro.

Neben der Staatsfinanzierung will der Bundesrat auch die Steuerbegünstigung von Spenden an verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD beenden. Auch hierfür findet sich in dem Gesetzentwurf eine neue Rechtsgrundlage.

Über die Vorschläge muss jetzt der Bundestag entscheiden. Für die Grundgesetzänderung ist sogar eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Dass die Mehrheit zustande kommt, daran ist nach dem jetzt einstimmigen Beschluss im Bundesrat nicht mehr zu zweifeln.

Die NPD bekam im Jahre 2015 rund 1, 3 Millionen Euro

Auch Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte am Wochenende, dass er die Initiative des Bundesrats unterstütze. Aus dem Innenministerium hieß es, in dieser Frage passe „kein Blatt Papier“ zwischen die beiden Minister.

Der Berliner Rechtsprofessor Christoph Möllers hatte allerdings jüngst im taz-Interview die geplanten Änderungen als „nicht klug“ kritisiert. „Wenn es jetzt unter den Parteien ein Zweiklassenrecht gibt, bei dem die einen Geld vom Staat bekommen und die anderen ausgeschlossen werden“, werde das Demokratieskeptiker nur bestätigen. Möllers ist unverdächtig, er hatte im Auftrag des Bundesrats den NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe vertreten.

Christine Lambrecht, die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, forderte an diesem Montag Innenminister de Maizière auf, endlich einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Das Innenministerium erklärte, es sei „guter Brauch“, dass Regelungen zum Wahlrecht und zur Parteienfinanzierung von den Fraktionen des Bundestags vorgeschlagen werden. Man werde allerdings in den kommenden Wochen Formulierungshilfe leisten.