Russische Bibliothekarin verurteilt: „Anti-russische Propaganda“

Im Bestand einer Bibliothek soll verbotene Literatur gewesen sein. Deshalb wurde die ehemalige Leiterin zu vier Jahren auf Bewährung verurteilt.

Nahaufnahme von Natalya Sharina während der Gerichtsverhandlung

Die ehemalige Bibliotheksleiterin Natalya Sharina stand zwei Jahre unter Hausarrest Foto: reuters

MOSKAU taz | Wegen der Verbreitung von „Hass und Feindseligkeit auf nationaler Grundlage“ hat ein Moskauer Bezirksgericht am Montag die ehemalige Leiterin der Moskauer Bibliothek für ukrainische Literatur, Natalja Scharina, zu vier Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Seit Oktober 2015 ziehen sich die Ermittlungen in diesem Fall bereits hin.

Im Herbst vor zwei Jahren war die Bibliothekarin festgenommen und unter Hausarrest gestellt worden. Im vergangenen Jahr erhob die Staatsanwaltschaft auch noch Anklage wegen „Veruntreuung“ öffentlicher Gelder. Es sei eine Sicherheitsvorkehrung gewesen, falls sich der Vorwurf ethnischen Hasses nicht aufrechterhalten ließe, meinte die Verteidigung.

Beim Durchsuchen der Bibliotheksbestände waren Ermittler auf Zeitschriften und Bücher gestoßen, die angeblich „Aufrufe zu antirussischer Propaganda“ enthielten und „russophoben Charakter“ trugen. Die Bücherei ist eine Einrichtung der staatlichen Moskauer Kulturverwaltung, kein privates Projekt der ukrainischen Diaspora in Russland.

150 Titel konfiszierten die Ermittler zunächst. In 25 Büchern fand ein Experte Hinweise auf „Extremismus“. Der Sprachwissenschaftler war des Ukrainischen allerdings nicht mächtig. Einen Verweis auf das „sowjetische Imperium“ wertete der Linguist bereits als Beleg für nationale Verunglimpfung. Gleichwohl soll auch ein Buch des ukrainischen Rechtsradikalen Dmytro Kortschinskij unter der beschlagnahmten Literatur gewesen sein, das seit 2013 auf dem russischen Index verbotenen Schrifttums steht. Vor dem Krieg in der Ukraine war Kortschinskij häufiger Gast auf Veranstaltungen kremlnaher Jugendorganisationen.

Natalja Scharina und Bibliotheksmitarbeiter behaupten unterdessen, die verbotene Literatur sei dem Bestand nachträglich im Laufe der Ermittlungen untergeschoben worden. Auch seien Bücher dem Giftschrank entnommen worden, die nur für wissenschaftliche Zwecke zugänglich sind. Das Gericht ging dem nicht nach, obwohl viele inkriminierte Bände weder Stempel noch Signatur aufwiesen.

Historische Fakten unerwünscht

Bei der Durchsuchung der Wohnung von Natalja Scharina stellten die Ermittler noch einen Sammelband über den ukrainischen Holodomor sicher, den Hungertod von drei Millionen Ukrainern in den 1930er Jahren. Sowjetdiktator Josef Stalin hatte ihn bewusst herbeigeführt. Wer in Russland unerwünschte historische Fakten offen benennt, kann inzwischen mit Strafverfolgung rechnen.

Dem Gesetz nach ist eine Bibliothekarin für den Inhalt eines Buches im Bibliotheksbestand nicht verantwortlich. Sie muss lediglich darauf achten, dass verbotene Schriften gesondert aufbewahrt werden.

Laut Scharina sind die verbotenen Bücher unter­geschoben worden

Für die russische Menschenrechtsorganisation Memorial steht seit Langem fest, dass Natalja Scharina eine politische Gefangene ist. Auch Amnesty International (AI) pflichtete dem bei. Scharina hätte weder angeklagt noch verurteilt werden dürfen, meinte Denis Kriwoschejew vom AI-Büro Europa und Zentralasien. Es sei ein hochpolitisierter Fall, der die aufgepeitschte antiukrainische Atmosphäre in Russland ausbeute. Auch seien entlastende Zeugenaussagen nicht berücksichtigt worden.

Natalja Scharina wurde auch der Veruntreuung für schuldig befunden. Sie soll in einer bereits 2013 abgewiesenen Extremismus-Klage Gelder aus dem Bibliotheksfonds für den Rechtsbeistand verwendet haben. Die Verteidigung hat angekündigt, in Revision zu gehen. Sie will den Fall auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.

Nach den USA rangiert die Ukraine in neuesten Umfragen des unabhängigen russischen Meinungsforschungsinstituts Lewa­da-Zentrum unter den Russland feindlich gesinnten Staaten auf Platz zwei, gefolgt von Deutschland auf Position drei.

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