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Polen, Ungarn und Tschechien
: EU leitet Verfahren wegen Flüchtlingen ein

BRÜSSEL | Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien wegen deren Weigerung zur Aufnahme von Flüchtlingen eröffnet. Die drei Länder hätten nicht die notwendigen Schritte zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen gegenüber Griechenland, Italien und anderen Mitgliedsländern unternommen, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit. Die Verfahren können mit Geldbußen für die drei betroffenen Länder enden.

Die im September 2015 vereinbarte Verteilung sei eine rechtlich verbindliche Entscheidung, sagte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos. Die drei Länder hätten seit mehr als einem Jahr nichts in der Hinsicht unternommen.

Dem damaligen Beschluss der Mehrheit der EU-Staaten zufolge sollen insgesamt 160.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland in andere Mitgliedsländer verteilt werden. Bisher wurden 20.869 Menschen in andere EU-Staaten gebracht. Ungarn und die Slowakei haben gegen den Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklagt. (rtr)