Pannen bei NSU-Ermittlungen: Opfer-Angehörige verklagen den Staat

Zwei Familien von Mordopfern klagen gegen den Bund, Bayern und Thüringen. Sie verlangen Schadenersatz für Fehler bei der Fahndung nach dem NSU-Trio.

Eine Gruppe von Menschen steht an einer Gedenktafel

Die Familie von Enver Simsek Foto: dpa

MÜNCHEN dpa | Zwei Familien von Mordopfern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ haben den Staat auf Schadenersatz verklagt. Das Landgericht Nürnberg bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass zwei Verfahren anhängig seien.

Bei den Klägern handelt es sich um Angehörige von Enver Simsek, dem ersten Mordopfer des rechtsextremistischen NSU, und Ismail Yasar. Beide Männer waren in Nürnberg mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen worden. Ihre Familien werden von Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler vertreten. Beklagte sind der Bund, der Freistaat Bayern und der Freistaat Thüringen.

Daimagüler sagte, die Klagen stützten sich auf die Pannen bei der Fahndung nach dem untergetauchten NSU-Trio. Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe hätten spätestens 2000 festgenommen und die Morde damit verhindert werden können. Außerdem habe die Polizei die Angehörigen zu Unrecht verdächtigt und unter Druck gesetzt.

Das NSU-Trio war 1998 in den Untergrund abgetaucht und erst im November 2011 nach einem missglückten Banküberfall aufgeflogen. Strafrechtlich wird das Verfahren seit über vier Jahren im Münchner NSU-Prozess mit Zschäpe als Hauptangeklagter aufgearbeitet.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Mit der taz Bewegung bleibst Du auf dem Laufenden über Demos, Diskussionen und Aktionen gegen rechts.

Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.