Facebook-Gesetz beschlossen

Mehrheit im Bundestag

FREIBURG taz | Der Bundestag hat an diesem Freitag mit den Stimmen der Großen Koalition das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen. Die Linke stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich. „Das Gesetz sichert die Meinungsfreiheit in Facebook und anderen Netzwerken, indem es ein Klima der Einschüchterung verhindert“, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD).

Schon seit 2007 müssen so­ziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung und Beleidigung „unverzüglich“ löschen, wenn sie ihnen bekannt wurden. Faktisch ignorieren Facebook und Co. solche Meldungen allzu häufig.

Die Netzwerke werden deshalb mit dem NetzDG verpflichtet, ein effektives Beschwerdemanagement zu betreiben. „Offensichtlich“ rechtswidrige Posts müssen dann binnen 24 Stunden nach Meldung gelöscht werden. In anderen rechtswidrigen Fällen soll die Löschung in der Regel binnen sieben Tagen erfolgen.

Petra Sitte (Linke) kritisierte, dass den Netzwerken eine Geldbuße von 50 Millio­nen Euro drohe, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen: „Es liegt doch auf der Hand, dass dann auch rechtmäßige Inhalte sicherheitshalber gelöscht werden.“ Johannes Fechner (SPD) fand das abwegig: „Ein Bußgeld droht nur, wenn das Be­schwerdemanagement überhaupt nicht funktioniert – nicht wenn einzelne Äußerungen falsch eingeschätzt wurden.“ Nadine Schön (CDU) betonte, dass ein Netzwerk sich bei Zweifeln künftig auch an eine Einrichtung der Branchenselbstkontrolle wenden könne.

SPD-Mann Fechner kündigte weitere Ergänzungen des Gesetzes für die nächste Wahlperiode an: Man werde soziale Netzwerke dann verpflichten, unzulässig gelöschte Inhalte wiederherzustellen. Christian Rath