Personalräte ziehen vor Gericht: Bamf will künftig Gesetz achten

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge streitet sich mit seinen Personalräten vor Gericht. Die Arbeitnehmer misstrauen der Behördenleitung.

Regale voll mit Akten im Bamf in Berlin

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat das Vertrauen seiner Mitarbeiter verloren Foto: dpa

MÜNCHEN taz | München, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Saal 1. Theresia Koch scheint der Verzweiflung nahe. Die Richterin leitet eine Berufungsverhandlung um die Einstellungspolitik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf). „Ich weiß nicht, wie man bei diesem Verfahren etwas lösen soll“, klagt sie schon zu Beginn, „wenn es immer nur um Kleinigkeiten geht.“ Um wenige Sätze später zu sagen: „Da muss man doch eine Lösung finden können.“

Schließlich appelliert Koch an die Vertreter des Bamf sowie dessen Personalräte: „Irgendwie muss man doch wieder zurück auf eine Basis der vertrauensvollen Zusammenarbeit kommen.“ Doch genau das dürfte das eigentliche Problem sein. Diese Basis scheint es schon längst nicht mehr zu geben. Zumindest auf Seiten der Personalräte herrscht vor allem Misstrauen gegen die Behördenleitung. Gesamtpersonalratsvorsitzender Rudolf Scheinost macht daraus keinen Hehl: „Die spielen doch immer nur auf Zeit.“

Im konkreten Fall geht es um zwei Verfügungen unter dem damaligen Bamf-Chef Frank-Jürgen Weise: Zum einen hatte die Behörde Anfang 2016 im Zuge der Flüchtlingskrise kurzfristig 343 neue Mitarbeiter eingestellt – ohne Zustimmung des Personalrats. Dieser beklagt, es habe 40.000 bis 50.000 reguläre Bewerbungen für die Stellen gegeben. Statt auf diese zurückzugreifen, habe die Behördenleitung sich im Hauruckverfahren in einer Kartei der Bundesagentur für Arbeit bedient.

Schichtarbeit in Ankunftszentren ist rechtswidrig

Zum anderen war – ebenfalls im Alleingang – in den Ankunftszentren Passau und Rosenheim Schichtarbeit angeordnet worden. Beides wurde im vergangenen Sommer bereits vom Ansbacher Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Das Bamf ging dagegen jedoch in Berufung.

Es sei ja keine Frage, dass die Beschwerden der Personalräte zulässig seien, sagt nun Richterin Koch. „Ich verstehe auch, dass man da verärgert ist.“ Das Problem nur: Auch das Bamf gibt zu, dass die Entscheidungen rechtswidrig waren. Es geht also nicht um die Frage, wer recht hat, sondern: Was folgt daraus? Die Personalräte wollen vor allem, dass der Behörde rechtswidriges Verhalten bescheinigt wird. Das Bamf möchte verhindern, dass das Urteil von Ansbach zu Nachteilen für die neuen Mitarbeiter führt, diesen also etwa gekündigt werden muss.

Nach langem Ringen und gutem Zureden der Richterin gibt es dann doch noch einen Kompromiss: Das Verfahren soll ruhen, bis die Arbeitsverträge ohnehin abgelaufen sind. Danach will das Bamf seine Berufung gegen das Ansbacher Urteil zurücknehmen.

Außerdem erklärt die Bamf-Leitung, es sei ihr bewusst, dass die Einführung von Schichtarbeit mitbestimmungspflichtig sei, und verpflichtet sich, künftig den Personalrat vor einer Einführung zu konsultieren. Oder wie es einer der ehrenamtlichen Richter leise kommentiert: „Das Bamf verpflichtet sich, künftig Recht und Gesetz zu achten.“

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