: Punktsieg vor Gericht für Trump
USA Das Oberste Bundesgericht hält das umstrittene Einreiseverbot des US-Präsidenten für zulässig und setzt ihn bis zu einer genaueren Befassung im Herbst in Kraft
Foto: Amr Alfiky/ reuters
von Stefan Schaaf
Die Entscheidung ist eine große Überraschung und bedeutet einen wichtigen Erfolg für Trump, der damit eines seiner Wahlversprechen eingelöst sieht. Er hatte das Einreiseverbot, das er als präsidentielles Dekret verkündet hatte, als notwendig im Kampf gegen den Terrorismus dargestellt. Die USA müssten ihre Methoden der Überprüfung von Einreisewilligen verbessern, hatte er gesagt, um Gefahren von dem Land abzuwehren. Die Einreisebestimmungen für alle USA-BesucherInnen waren bereits seit den Anschlägen vom 11. September 2001 immer komplizierter geworden.
Mehrere Bundesgerichte hatten Trumps Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Auch die jetzige Entscheidung des Obersten Gerichts ist nur vorläufig. In der nach der Sommerpause beginnenden Sitzungsperiode will sich der Supreme Court grundlegend mit dem Dekret befassen.
Mehrere Bundesgerichte hatten das Inkrafttreten blockiert und zwei Bundesberufungsgerichte diese Entscheidungen bestätigt. Daraufhin hatte die Regierung das höchste Gericht angerufen. Mit seiner Entscheidung setzte es sich über die Vorinstanzen hinweg.
Aus der 16-seitigen Begründung des Supreme Court geht hervor, dass der Präsident befugt sei, bestimmten Menschen die Einreise zu verbieten. Auf diesem grundsätzlichen Recht hatten Trump und seine Anwälte stets beharrt. Vergangene Woche erklärte Trump, falls Gerichte seine Anordnung bestätigten, werde sie binnen 72 Stunden in Kraft treten.
Das Gericht schreibt aber auch, wer „echte“ (bonafides) oder glaubhafte Beziehungen zu den USA nachweise, dürfe auch weiterhin einreisen. Das würde etwa für Familienmitglieder gelten, aber auch für Studenten oder Mitarbeiter von US-Firmen. Wer aber nie zuvor in den USA gewesen sei und keine Verbindungen zu einem Unternehmen, einer Hochschule oder einer Organisation nachweisen könne, dem dürfe das Visum verweigert werden
Mehrere untere Instanzen hatten Trumps Einreisestopp als verfassungswidrig bezeichnet, da er eine Diskriminierung aus religiösen Gründen darstelle. Als der Bann verkündet wurde, kam es zu Protesten an den Flughäfen und diversen Solidaritätsaktionen mit US-BesucherInnen, die plötzlich auf den Flughäfen festsaßen. Kritiker hielten den Einreisebann für ein hastig und unüberlegt zusammengeschriebenes Dekret, das vor Gerichten keinen Bestand haben würde. Zunächst behielten sie auch recht, bis nun die Obersten Richter im Sinne von Präsident Trump urteilten. In wenigen Tagen beginnt für sie die dreimonatige Sommerpause.
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