Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Hamas bleibt vorerst auf EU-Terrorliste

Die Hamas hatte gegen die Verlängerung des Eintrags geklagt. Auf der Terrorliste zu stehen, bedeutet für Organisationen, dass ihnen Geld vorenthalten wird.

Vermummter Uniformierter mit Panzerfaust vor einer Menschengruppe

Ein Hamas-Mitglied bei einer Parade im Gaza-Streifen Foto: reuters

LUXEMBURG dpa | Die EU kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihre Strafmaßnahmen gegen die radikal-islamische Hamas bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Ein vorangegangenes Urteil, in dem das untergeordnete EU-Gericht das Einfrieren von Geldern für nichtig erklärt hatte, sei hinfällig, befanden die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-79/15 P). Das EU-Gericht muss sich nun erneut mit der Sache befassen.

Die EU hatte die Hamas im Jahr 2001 auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit verbunden waren Vermögenssperren. Die Gruppe, die seit 2007 den Gazastreifen beherrscht, hatte nicht gegen die ursprüngliche Einstufung geklagt, jedoch gegen Beschlüsse, mit der ihre Einstufung verlängert worden war.

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass die EU lediglich die ursprüngliche Entscheidung 2001 auf Beschlüsse zuständiger Behörden stützen müsse, für die Verlängerung reichten wie geschehen Informationen aus der Presse und dem Internet. Dies hatte das EU-Gericht zuvor angezweifelt.

Hamas-Sprecher Fausi Barhum sagte, die Organisation berate über die Entscheidung. Auch das israelische Außenministerium wollte das Urteil prüfen.

Die Tamilenorganisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) in Sri Lanka stand dem EuGH zufolge hingegen zuletzt zu Unrecht auf der EU-Terrorliste. Die EU-Staaten begründeten demnach nicht ausreichend, weshalb sie nach der militärischen Niederlage der LTTE gegen die Regierung im Jahr 2009 davon ausgingen, dass die Organisation weitere Anschläge verüben würde. Das Einfrieren von Geldern zwischen 2011 und 2015 sei demnach nichtig (Rechtssache C-599/14 P).

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